Erklärung als Roamler Pro und Abrechnungsauftrag

Name/ Vorname 

ggfs. Firmenbezeichnung 

Adresse 

Telefonnummer 

– im Folgenden der Unternehmer – 

(aus Gründen der Vereinfachung gilt die männliche Form auch für weibliche Roamler Pro) 

Vorbemerkung 

Die Roamler Deutschland GmbH, geschäftsansässig Planegger Str. 9a, 81241 München, AG München HRB 277364, ist ein Crowdsourcing Unternehmen, und bietet über die Roamler App der Roamler Crowd verschiedene Checks zur Durchführung an. Der Unternehmer hat sich auf der Plattform registriert und möchte in Zukunft die Checks als Roamler Pro durchführen, also als Professional. 

Im Hinblick darauf erklärt der Unternehmer gegenüber Roamler was folgt: 

  • 1 Unternehmer

Der Unternehmer ist selbständig als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig.

Der Unternehmer, der Gewerbetreibender ist, übersendet eine Kopie der Gewerbeanmeldung unverzüglich an die nachfolgende E-Mail-Adresse: supportDE@roamler.com. Sofern anwendbar, teilt der Unternehmer Roamler auch unverzüglich seine (Umsatz-) Steuernummer sowie den anwendbaren Steuersatz mit. Soweit es sich bei dem Unternehmer um eine juristische Person handelt, übersendet der Unternehmer auch einen aktuellen Handelsregisterauszug

Der Unternehmer, der selbstständig freiberuflich tätig ist (z. B. Architekten, Künstler), übersendet einen geeigneten Nachweis dafür, dass er selbstständig freiberuflich tätig ist (z.B. Nachweis über Mitgliedschaft in freiberuflicher Berufskammer, Bestätigung der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt etc.) an die nachfolgende E-Mail-Adresse: supportDE@roamler.com. Sofern anwendbar, teilt der Unternehmer Roamler auch unverzüglich seine (Umsatz-) Steuernummer sowie den anwendbaren Steuersatz mit.

  • 2 Checks

Die Roamler Deutschland GmbH (im Folgenden Roamler) bietet die Durchführung von bestimmten Leistungen durch das Inserieren sogenannter Checks an. Bei diesen Checks handelt es sich um Angebote auf Durchführung der Leistung. Ein Vertrag über die Durchführung der Leistung (Durchführungsvertrag) kommt durch die Annahme des Angebots von Roamler durch den Unternehmer zustande.

Der Unternehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass Roamler Checks in die App einstellt. Wenn der Unternehmer ein Angebot annimmt, ist der Check entsprechend der Durchführungsbeschreibung korrekt durchzuführen. Ansonsten ist der Unternehmer an keine Weisungen gebunden. Sollten einzelne Durchführungsbestandteile unklar sein obliegt es dem Unternehmer weitere Informationen bei Roamler einzuholen. Eine Vergütungspflicht für Roamler entsteht nur bei vollständiger und korrekter Durchführung des Checks gem. der Durchführungsbeschreibung. Der Unternehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Nimmt der Unternehmer einen Check an, ist dieser für den Unternehmer für einen definierten Zeitraum zur Durchführung reserviert. Kann oder möchte der Unternehmer den Check nicht bzw. nicht innerhalb des Reservierungszeitraums durchführen, so kann er den Check jederzeit in der App abbrechen. Nach Abbruch steht der Check wieder der Roamler Crowd zur Verfügung. Bei Fragen zum Abbruch kann sich der Unternehmer jederzeit an das Roamler Support Team wenden unter supportDE@roamler.com oder über die Chat Funktion der App. 

  • 3 Abrechnungsauftrag

Der Unternehmer beauftragt hiermit die Roamler Deutschland GmbH zur Abrechnung der erbrachten Leistungen im Rahmen eines Gutschriftverfahrens. Damit geht die Abrechnungslast für alle Leistungen auf die Roamler Deutschland GmbH über und die Leistungen werden per Gutschrift im Sinne § 14 (2) S. 5 UStG abgerechnet. Eine Rechnungsstellung durch den Unternehmer ist damit nicht mehr erforderlich. 

Der Unternehmer bleibt als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, die auf die ausgeführten Leistungen anfallende Umsatzsteuer fristgerecht an sein Finanzamt abzuführen. 

Sofern sich Änderungen hinsichtlich der Pflichtangaben im Gutschriftverfahren i.S.v. 

14 Abs. 4 UStG ergeben oder eine Kleinunternehmerregelung i.S.v. § 19 UStG entfällt, wird der Unternehmer dies Roamler unverzüglich mitzuteilen.

  • 4 Entnahmen

Der Unternehmer kann sich ein auf dem Roamler Account befindliches Guthaben jederzeit auszahlen lassen. Auszahlungsgebühren werden bei Auszahlung angezeigt. 

Sobald der Unternehmer in der App die Auszahlung veranlasst, erhält er per E-Mail die Abrechnung in Form einer Gutschrift, die die ausgeführten Checks nebst den vereinbarten Vergütungen auflistet. Soweit der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist und dies Roamler mitgeteilt hat, wird die Vergütung jeweils zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt und es wird die Umsatzsteuer in der Gutschrift gesondert ausgewiesen. Der Unternehmer bleibt als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, die auf die ausgeführten Leistungen anfallende Umsatzsteuer fristgerecht an sein Finanzamt abzuführen.

Eine solche Auszahlung, bei der der Unternehmer per E-Mail eine Abrechnung erhält, in der die ausgeführten Checks nebst den vereinbarten Vergütungen aufgelistet werden, kann nur für die Auszahlung von Checks erfolgen, die ausgeführt wurden, nachdem Roamler diese Erklärung („Erklärung als Roamler Pro und Abrechnungsvertrag“) angenommen hat. Eine nachträgliche Abrechnung als Roamler Pro ist nicht möglich.

  • 5 Leistungserbringung

Der Unternehmer ist berechtigt zur Erfüllung des Checks eigene Mitarbeiter einzusetzen oder Unteraufträge zu erteilen. Der Unternehmer stellt dabei sicher, dass die Mitarbeiter bzw. Subunternehmer fachlich wie persönlich geeignet sind.

Für seine Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer haftet der Unternehmer gemäß § 278 BGB. § 831 Abs. 1, Satz 2 BGB.

  • 6 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

Mit der einzelvertraglich vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Unternehmers abgegolten. Ein darüber hinausgehender Anspruch gleich welcher Art besteht nicht.

  • 7 Haftung und Gewährleistung

Der Unternehmer führt die Checks eigenverantwortlich durch. Eine irgendwie geartete Haftungsübernahme durch Roamler erfolgt nicht. Der Unternehmer unterhält eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung mitausreichender Deckung. 

  • 8 Ausschluss eines Arbeitsverhältnisses

Der Unternehmer erklärt, dass mit der Tätigkeit für Roamler ein Arbeitsverhältnis weder gewollt noch begründet wird.

Ort, Datum

 Unterschrift Unternehmer

ROAMLER DEUTSCHLAND GmbH

Geschäftsführer:  Jeroen ten Haave

Planegger Straße 9a

81241 München, Deutschland

VAT ID:      DE 2965 777 13