Neue AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

(Stand: gültig ab 1.1.26) 

Die Roamler Deutschland GmbH mit Sitz Planeggerstr. 9a, 81241 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 277364, ist ein Crowdsourcing-Unternehmen, das über die Roamler App den Nutzern eine Vielzahl an Microaufträgen anbietet. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Roamler App sowie die Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Aufträgen, sofern solche im Einzelfall zustande kommen. 

  • 1 Begriffsbestimmungen

Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 

(1) „Roamler” bezeichnet die Roamler Deutschland GmbH als Betreiber der Plattform und als Vertragspartner, sollte ein Vertrag über einen konkreten einzelnen Auftrag zwischen der Roamler Deutschland GmbH und einem Nutzer zustande kommen. 

(2) „Nutzer” sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die mit einem Benutzerkonto in der Roamler App registriert und berechtigt sind, sich durch Roamler in die App eingestellte Aufträge anzusehen und anzunehmen. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird die männliche Form ohne jegliche geschlechtsbezogene Wertung verwendet. 

(3) „RoamlerPro-Status“ kann vom Nutzer bei Roamler beantragt werden, um nach Prüfung durch Roamler als gewerblicher Unternehmer Aufträge auszuführen.  

(4) „App” meint die auf Smartphones und Tablet PCs verfügbare mobile Anwendung der Roamler-Software, die dem gesamten Prozess der Auftragsabwicklung zwischen Roamler und dem Nutzer dient. 

(5) „Account” ist das individuelle Benutzerkonto, welches der Nutzer einrichtet und das ihm den persönlichen Zugang zur App gewährt. 

(6) „Dedicated-Account” ist ein individuelles Unter-Benutzerkonto, welches einem Dritten, der von einem Nutzer im Rahmen eines Auftrags eingesetzt wird, einen persönlichen Zugang zur App gewährt und dem Account des Nutzers zugeordnet ist.  

(7) „Dritter“ ist, wer von einem Nutzer im Rahmen eines Auftrags eingesetzt wird unter Nutzung eines Dedicated-Accounts. 

(8) „Auftrag” ist ein Werk bzw. sind mehrere zusammengefasste Werke, deren Lieferung zwischen Roamler und dem Nutzer über die App auf der Grundlage dieser AGB in Form eines Werkvertrags vereinbart wird. 

  • 2 Anwendbarkeit

(1) Die AGB gelten für die Nutzung der App sowie alle Vertragsbeziehungen über Aufträge, die im Einzelfall zwischen Roamler und dem Nutzer zustande kommen, in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie gelten auch für die Nutzung der App durch einen Dritten und dessen Einsatz durch einen Nutzer im Rahmen eines Dedicated-Accounts; für den Einsatz von Dritten gilt insbesondere § 3 (8) dieser AGB. 

(2) Bei der Einrichtung eines Accounts akzeptiert der Nutzer bzw. der Dritte den Inhalt der AGB und stimmt diesen im Rahmen des Anmeldeprozesses ausdrücklich zu durch das Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Roamler AGB “. Nach Erstellung des Accounts wird Roamler den Nutzern zu Beginn eines jeden Kalenderjahres die jeweils aktuellen AGB über die App übermitteln und die Nutzer zur Zustimmung auffordern. Für Änderungen der AGB gilt § 2 (4). 

(3) Die Anwendung von anderslautenden Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Nutzer lehnt Roamler ausdrücklich ab. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer auf solche Bedingungen Bezug nehmen sollte. 

(4) Roamler behält sich vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist in der App einsehbar. Roamler wird den User bei jeder  Änderung der AGB über die App zur Zustimmung auffordern. Stimmt der Nutzer der Änderung nicht zu, kann Roamler davon absehen, weitere Verträge mit dem Nutzer zu schließen, und den Nutzungsvertrag bzgl. der App (einschließlich aller Accounts) durch den Nutzer gemäß § 6 (2) dieser AGB kündigen. 

(5) Sofern Bestimmungen in diesen AGB im Widerspruch zu anderen, spezifischeren Verträgen stehen, die zwischen dem Nutzer und Roamler geschlossen wurden oder werden, haben die Vereinbarungen in einem solchen spezifischeren Vertrag Vorrang. Dazu zählen insbesondere die zwischen Roamler und Nutzern, die gewerbliche Unternehmer sind, abgeschlossene Vereinbarungen über den RoamlerPro-Status. 

  • 3 Erstellen eines Accounts

(1) Um die App nutzen und insbesondere die eingestellten Aufträge ansehen zu können, muss ein Nutzer sich auf der App registrieren, indem er einen Account erstellt. Dazu gibt der Nutzer seine persönlichen Daten an, macht die erforderlichen Angaben zur Selbstauskunft und akzeptiert diese AGBs. Ein Anspruch auf die Erstellung eines Accounts besteht nicht.  

(2) Durch die Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Roamler und dem Nutzer über die Nutzung der App unter Geltung der Regelungen dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung zustande. Dieser Nutzungsvertrag berechtigt den Nutzer, die von Roamler in die App eingestellten Aufträge anzusehen. Eine Pflicht, Aufträge in der App anzubieten, besteht für Roamler nicht. Roamler ist dazu berechtigt, den Zugriff auf bestimmte Aufträge von im Vorhinein bestimmten, für die Ausführungen der Aufträge erforderlichen Qualifikationen des Nutzers oder von ihm eingesetzten Dritten abhängig zu machen.  

(3) Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Nutzungsverträge mit Minderjährigen schließt Roamler nicht ab. Accounts von Minderjährigen werden nicht freigeschaltet oder bei Entdeckung der Minderjährigkeit gelöscht. Eventuell vorhandenes Guthaben wird auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto ausgezahlt. Darüber hinaus erfordern bestimmte Aufträge einen zusätzlichen vorherigen Nachweis des Alters über 18 Jahre (z. B. Aufträge bzgl. Alkohol- oder Tabakwaren). 

(4) Der Nutzer ist dazu verpflichtet, beim Erstellen eines Accounts die abgefragten persönlichen Daten, insbesondere seinen Vor- und Nachnamen, sein Geburtsdatum, seine Adresse und E-Mail-Adresse sowie seine Sozialversicherungs- und Steuerdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; weitergehende Verpflichtungen bestehen für den RoamlerPro-Status. Diese Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Tritt, nachdem ein Account erstellt wurde, eine Änderung der angegebenen Daten ein, ist der Nutzer dazu verpflichtet, diese Änderungen Roamler umgehend mitzuteilen. Roamler fordert den Nutzer darüber hinaus jährlich zur Bestätigung der fortbestehenden Richtigkeit der Daten auf. 

(5) Die bei der Erstellung des Accounts angegebene E-Mail-Adresse darf keine Namens- und / oder Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es gilt § 7 (3). 

(6) Mit dem Erstellen des Accounts bestätigt der Nutzer, dass er dazu berechtigt ist, Werkverträge in Deutschland abzuschließen und die geschuldete Leistung in Deutschland zu erbringen. Nutzer, die nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sind, bestätigen mit ihrer Registrierung, dass sie aufgrund aufenthaltsrechtlicher Regelungen dazu berechtigt sind, in Deutschland erwerbstätig zu sein, und sind verpflichtet, ein Foto ihres Aufenthaltstitels/ihrer Arbeitserlaubnis in der App hochzuladen zum Zwecke des Nachweises nach § 4a AufenthG. Tritt, nachdem ein Account erstellt wurde, eine Änderung des Status ein, ist der Nutzer dazu verpflichtet, diese Änderungen Roamler umgehend mitzuteilen. 

(7) Ein Nutzer kann einen Account nur im eigenen Namen erstellen. Für jede natürliche bzw. juristische Person darf nur ein (1) Account erstellt werden. Sobald Roamler Kenntnis davon erlangt, dass eine natürliche oder juristische Person mehrere Accounts registriert hat, werden sämtliche Accounts dieser Person, bis auf denjenigen, welcher zuerst erstellt wurde, gelöscht. Eventuell vorhandenes Guthaben wird an den Nutzer ausgezahlt oder auf den verbleibenden Account überwiesen. Ein Nutzer ist ausschließlich unter den Bedingungen des § 3 (8) dazu berechtigt, Dritten Zugang zu seinem Account zu verschaffen, um Aufträge in seinem Namen auszuführen. 

(8) Der Nutzer ist berechtigt, einen Dritten im Rahmen eines Auftrags einzusetzen. Möchte ein Nutzer hiervon Gebrauch machen, kann er bei Roamler einen Einladungs-Code erfragen, den er an den Dritten weiterleiten kann (für jeden Dritte wir jeweils ein separater Einladungs-Code benötigt). Mit diesem Code kann der Dritte einen individuellen Dedicated-Account zur Nutzung der App einrichten. Der Dedicated-Account ist dem Account des Nutzers zugeordnet. Der Auftrag kommt auch bei Abschluss über einen Dedicated-Account ausschließlich mit dem Nutzer zustande, der für die ordnungsgemäße Werklieferung verantwortlich bleibt; das bedeutet insbesondere, dass der Werklohn für über die Dedicated-Accounts gelieferte Auftragswerke ausschließlich im Verhältnis zum Nutzer abgerechnet wird. Eine etwaige Verpflichtung zur Auszahlung eines (anteiligen) Werklohns durch den Nutzer an einen Dritten besteht ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Dritten. Der Nutzer wird die Einrichtung von Dedicated-Accounts nur solchen Personen ermöglichen, die ihn beim Abschluss von Verträgen wirksam vertreten können und die etwaig erforderliche Qualifikation für die Werkslieferung erfüllen. Der Nutzer ist gegenüber Roamler für Handeln und Unterlassen dieser Dritten wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich.  

(9) Der Nutzer ist selbst für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Accounts sowie der ihm zugeordneten Dedicated-Accounts verantwortlich. Der Nutzer haftet vollumfänglich für alle Handlungen, die im oder über seinen Account bzw. die ihm zugeordneten Dedicated-Accounts verrichtet werden. Dies gilt jedoch nicht, soweit den Nutzer kein Verschulden trifft bzw. ihm kein Verschulden gemäß § 278 BGB zuzurechnen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Roamler unverzüglich über jegliche unbefugte Nutzung seines Accounts und der ihm zugeordneten Dedicated-Accounts zu informieren. Roamler haftet vorbehaltlich der Bestimmungen des § 10 nicht für Schäden, die durch die unbefugte Nutzung der Accounts entstehen. 

  • 4 Vertragsschluss, Stornierung und Vertragserfüllung

(1) Hat ein Nutzer einen Account erstellt, werden ihm in der App die von Roamler eingestellten Aufträge angezeigt. Diese Aufträge stellen kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine sog. invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Erbringung einer Werkleistung) dar. Erst durch Anklicken eines Auftrags gibt der Nutzer bzgl. des konkreten Auftrags ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrags im Sinne von § 631 BGB als selbständige Person gegenüber Roamler ab, das einer Annahme durch Roamler gemäß § 4 (2) bedarf.  

(2) Der Abschluss eines Werkvertrags kommt durch die Annahme des Angebots des Nutzers durch Roamler zustande. Der jeweilige Inhalt des Vertrags (insbesondere zulieferndes Werk und Werklohn) wird zwischen dem Nutzer und Roamler für jeden Vertrags gesondert vereinbart.  

(3) Das Zustandekommen von Einzelverträgen ist vorsorglich auf 70 Tätigkeitstage pro Kalenderjahr sowie eine monatliche Werklohnsumme in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Minijob-Verdienstgrenze (in 2026: 603 EUR pro Monat) beschränkt. Die App teilt dem Nutzer mit, wenn eine dieser Grenzen erreicht ist; die aktuelle Anzahl der Tätigkeitstage im Kalenderjahr ist auch über die Historie für den Nutzer einsehbar. Bei Erreichen einer dieser Grenzen sind keine Aufträge für den Nutzer mehr in der App für das laufende Kalenderjahr bzw. den laufenden Monat einsehbar. Der Nutzer hat in diesem Fall die Möglichkeit, als Unternehmer und gewerblicher Nutzer der App bei Roamler den RoamlerPro-Status zu beantragen. 

(4) Durch die Annahme eines Vertragsangebots durch Roamler erhält der Nutzer das Recht, nicht aber die Pflicht, den das Werk innerhalb der in der Auftragsbeschreibung angegebenen Lieferfrist zu liefern; der Auftrag ist für die Dauer der Lieferfrist für den Nutzer reserviert. Die Lieferfrist ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags (siehe zur Stornierungsmöglichkeit sowie Nichtlieferung in der Lieferfrist § 4 (5)).  

(5) Roamler erwirbt durch das Zustandekommen eines Vertrags keinen Anspruch darauf, dass der Nutzer den Vertrag tatsächlich erfüllt. Der Nutzer kann einen zustande gekommenen Vertrag jederzeit während der Lieferfrist durch Anklicken des Cancel Buttons in der App aktiv stornieren; alternativ kann er die Lieferfrist ohne Lieferung des Werkes verstreichen lassen. In beiden Fällen wird der Auftrag in der App wieder verfügbar; im Falle der aktiven Stornierung kann der Nutzer den Auftrag später erneut annehmen, wenn noch verfügbar, im Falle des Verstreichenlassens der Lieferfrist ist der konkrete Auftrag für ihn in der App nicht mehr sichtbar. Die Stornierung ist in beiden Varianten (bis auf Fälle von Missbrauch) sanktionslos. 

(6) Der Nutzer gewährleistet, dass ein abgeliefertes Werk der Werkbeschreibung entspricht. Wird ein Werk nicht so geliefert, wie im Vertrag beschrieben, ist die Werkleistung mangelhaft. Bereits die Lieferung eines nicht der Werkbeschreibung entsprechenden Fotos kann dazu führen, dass die Leistung insgesamt mangelhaft ist. Mangelhafte Leistungen werden durch Roamler nicht abgenommen und es erfolgt keine Zahlung des Werklohns. Der Nutzer ist zur Nacherfüllung berechtigt, sofern eine Nacherfüllung für Roamler zumutbar ist (zum Ausschluss der Nacherfüllung im Falle von Lieferfristen siehe § 4 (9)). 

(7) Der Nutzer sichert zu, dass die gelieferten Werke einschließlich Daten frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheber- und/oder Markenrechtsverletzungen darstellen, sowie dass das Persönlichkeitsrecht von Dritten gewahrt wurde. Es ist hierbei alleinige Aufgabe des Nutzers, sich gegebenenfalls die notwendigen Einwilligungen der Rechteinhaber einzuholen. 

(8) Mit der Übermittlung der Daten, Bilder und sonstigen Dateien an Roamler räumt der Nutzer Roamler hieran ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, kostenfreies und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht ein, soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist. Zudem verzichtet der Nutzer auf sein Namensnennungsrecht gemäß § 13 UrhG. 

(9) Beinhaltet der Vertrag eine Lieferfrist, kann der Nutzer das Werk nur innerhalb der angegebenen Frist liefern (Fixgeschäft). In diesem Fall ist eine Nacherfüllung nach Ablauf der Lieferfrist ausgeschlossen. 

(10) Während der Lieferung des Werkes in Form des Hochladens von Daten in der App zeichnet die App den GPS-Standort des mobilen Geräts, von dem aus das Hochladen erfolgt, als Metadaten auf und übermittelt diese an Roamler. Dies stellt keine Kontrolle des Users oder seiner Tätigkeit dar, sondern dient der Abnahme des Werkes, indem Roamler die Prüfung ermöglicht wird, ob das Werk der Werkbeschreibung entspricht (z.B. für die Lieferung von Fotos: Foto im richtigen Einzelhandelsgeschäft aufgenommen, um sicherzustellen, dass das Foto nicht aus einem anderen Einzelhandelsgeschäft stammt). Roamler verwendet den während des Uplodas übermittelten Standort des Nutzers als Metadaten nur für diesen Zweck und erstellt insbesondere kein Bewegungsprofil des Nutzers. 

(11) Über die für die Vertragserfüllung erforderliche Beschreibung und die Lieferfrist hinaus ist Roamler nicht berechtigt, dem Nutzer oder von ihm eingesetzten Dritten Weisungen über Ort, Zeit und Art und Weise der Werklieferung zu geben. Eine etwaige Abfolge in der Werkbeschreibung begründet keine Pflicht, die Werklieferung in dieser Reihenfolge zu bewerkstelligen.  

(12) Nach außen gegenüber Dritten treten die Nutzer als Partner von Roamler bzw. der Kunden von Roamler auf; als Nachweis Ihrer Beauftragung durch Roamler oder den Kunden können die User eine Vollmacht ausgestellt erhalten.  

(13) Roamler stellt den Nutzern keine Arbeitsmittel zur Verfügung und übernimmt keine Kosten, die den Nutzern im Rahmen der Vertragsausführung entstehen (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Fahrtkosten, Kosten für die Anschaffung von Mobilgeräten, für den Erwerb/Ausleihe von Materialien, für die mobile Datennutzung, Reparatur- und/oder Reinigungskosten und/oder Versicherungskosten).  

  • 5 Status als Selbstständiger, vorsorgliche Regelungen

(1) Roamler und der Nutzer sind sich darüber einig, dass durch das Zustandekommen eines oder mehrerer Verträge und/oder die Lieferung des Vertragswerkes ein Arbeitsverhältnis zwischen Roamler und dem Nutzer oder zwischen Roamler und dem vom Nutzer eingesetzten Dritten nicht begründet wird und dies auch nicht gewollt ist.  

(2) Rein vorsorglich fordert Roamler den Nutzer während des Registrierungsprozesses auf, Sozialversicherungs- und Steuerdaten mitzuteilen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, auf Aufforderung von Roamler weitere Information und Dokumente über seinen Beschäftigungs-, Sozialversicherungs- und Steuerstatus zu übermitteln, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Roamler erforderlich sind.  

(3) Sollte von Behörden rechtlich festgestellt werden, dass die Durchführung von Verträgen als Arbeitsverhältnis bzw. abhängige Beschäftigung zu qualifizieren ist, vereinbaren der Nutzer und Roamler bereits jetzt, dass 

• der ausgezahlte Werklohn als Bruttolohn – also vor Abzug etwaiger Steuern und Sozialabgaben – zu behandeln ist,  

• die Tätigkeit des Nutzers als geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit kurzfristiger Beschäftigung von nicht als mehr 70 Tagen pro Kalenderjahr ausgeübt wird, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind,  

• soweit diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Tätigkeit des Nutzers als geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit Verdienstgrenze ausgeübt wird, soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Für den Fall, dass lediglich die Voraussetzung für einen Minijobs mit Verdienstgrenze gegeben sind, stellt der Nutzer vorsorglich bereits jetzt den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und erklärt, dass er die Hinweise auf dem Merkblatt „Aufklärung über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis genommen hat und auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten verzichtet, indem er das entsprechende Kästchen während des Registrierungsprozesses anklickt.

(4) Roamler ist vorbehalten, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV zur Feststellung des Beschäftigungsstatus einzuleiten. Durch Anklicken des entsprechenden Kästchens im Registrierungsprozess erklärt der Nutzer seine Zustimmung zur aufschiebenden Wirkung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 5 Nr. 1 SGB IV und wird auf Anforderung von Roamler erforderliche Unterlagen zum Nachweis einer ausreichenden Kranken- und Rentenversicherung während der Verfahrensdauer zur Verfügung stellen. 

  • 6 Abnahme, Werklohn und Auszahlungen

(1) Nach Lieferung des Werkes prüft Roamler innerhalb angemessener Zeit, ob das gelieferte Werk vertragsgemäß ist (Abnahme). 

(2) Ist das Werk vertragsgemäß, schreibt Roamler dem Nutzer den vereinbarten Werklohn als Guthaben in seinem Account gut. Die Höhe des Werklohns wird bei Abschluss des einzelnen Vertrags jeweils gesondert zwischen dem Nutzer und Roamler vereinbart. Die in der App angegebenen Werklöhne für eingestellte Aufträge haben indikativen Charakter; den Nutzern ist es unbenommen, Roamler einen Vertragsschluss zu einem höheren Werklohn proaktiv anzubieten. 

(3) Der Nutzer kann sich das Guthaben in seinem Account jederzeit auf ein Bankkonto auszahlen lassen, indem er in der App das Feld „Auszahlung” anklickt. Für die Auszahlung können Gebühren anfallen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Die jeweils anfallenden Gebühren werden vor Bestätigung des Auszahlungswunschs durch den Nutzer in der App angezeigt. 

(4) Eine Auszahlung durch Roamler erfolgt nur dann, wenn alle für die Auszahlung erforderlichen Daten, insbesondere die Daten, die Roamler für die Meldungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz benötigt (wie z. B. die Kontoverbindung des Nutzers (IBAN) und die Steuernummer des Nutzers), im Account des Nutzers hinterlegt wurden. 

(5) Die Abführung von etwaigen auf den Werklohn anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen obliegt ausschließlich dem Nutzer. Für den RoamlerPro-Status geltende Besonderheiten werden gesondert zwischen Roamler und dem Nutzer vereinbart.  

  • 7 Kündigung, Sperren und Löschen des Accounts

(1) Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag im Sinne von § 3 (2) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung durch den Nutzer kann durch das Betätigen des „Meinen Account löschen”-Feldes in der App erfolgen. In diesem Fall wird der Account in unmittelbarem Anschluss gelöscht. Alternativ kann die Kündigung durch den Nutzer gegenüber Roamler in Textform erfolgen. 

(2) Roamler ist berechtigt, den Nutzungsvertrag im Sinne von § 3 (2) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich zu kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Account des Nutzers gelöscht.  

(3) Unbeschadet dessen ist Roamler auch zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages im Sinne von § 3 (2) aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den nachfolgenden Fällen vor: 

(a) Der Nutzer gibt persönlichen Daten falsch oder unvollständig oder bei erneuter Abfrage nicht rechtzeitig an. 

(b) Der Nutzer gibt eine falsche oder nicht ihm gehörende Steuer-/Sozialversicherungsnummer an. 

(c) Der Nutzer versucht eine Gutschrift oder sonstige Gegenleistung für ein Werk zu erhalten, das er tatsächlich nicht erbracht hat (z.B. durch Manipulation des GPS-Standortes). 

(d) Der Nutzer lädt unangemessene Fotos über die App hoch, die dazu geeignet sind, die Mitarbeiter von Roamler zu belästigen oder gegen Gesetze/guten Sitten verstoßen. Dazu zählen insbesondere Fotos mit pornografischen, beleidigenden und diskriminierenden Inhalten. 

Im unmittelbaren Anschluss an eine fristlose Kündigung wird der Account des Nutzers gelöscht.  

(4) Für die Kündigungserklärung durch Roamler genügt die Textform; die Kündigung wird dem Nutzer in der Regel an die vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse zugestellt.  

(5) Ein eventuell vorhandenes Guthaben, bezüglich dessen Roamler kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wird mit Löschung des Accounts auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto ausgezahlt.  

(6) Sofern Roamler feststellt, dass ein Nutzer seit 400 Tagen in der App inaktiv ist, deaktiviert Roamler den Account nach mehrmaligen Warnungen. Es gilt § 7 (5) entsprechend.

  • 8 Geistiges Eigentum von Roamler

(1) Die App ist urheberrechtlich geschützt. 

(2) Roamler räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich beschränkte und jederzeit kündbare Recht ein, die App zu nutzen, um sich über die in die App eingestellten Aufträge zu informieren, Verträge abzuschließen und das Vertragswerk an Roamler zu liefern einschließlich der finanziellen und steuerlichen Abwicklung der Verträge. Eine „Nutzung” ist dabei jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung der App im Objektcode durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zweck der Ausführung der App auf dem jeweils benutzten Endgerät. Soweit der Nutzer im Rahmen von § 3 (8) Dritte zur Erbringung eines Auftrags einsetzt, räumt Roamler die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an der App im Rahmen von Dedicated Accounts auch den jeweiligen Dritten ein.  

(3) Eine weitergehende Verwendung der App, einschließlich der dargestellten Bilder, Zeichen, Symbole oder Produktbeschreibungen, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Roamler nicht gestattet. Die Zustimmung von Roamler gilt (widerlegbar) als erteilt, wenn und soweit im jeweiligen Vertrag eine weitergehende Nutzung der App ausdrücklich vorausgesetzt wird. 

  • 9 Datenschutz und Daten

(1) Roamler verarbeitet personenbezogene Daten in Bezug auf die Nutzer und von diesem eingesetzten Dritten nach den Vorgaben der Datenschutzerklärung von Roamler. Die Datenschutzerklärung ist für Nutzer in der App und auf der Roamler Homepage einsehbar. 

(2) Roamler speichert die Daten, die über die App oder anderweitig im Rahmen der Nutzung der App zur Verfügung gestellt werden, nicht für den Nutzer; das betrifft sowohl Daten, die von Roamler zur Verfügung gestellt werden, als auch Daten, die vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn relevanten Daten unter Beachtung der Bestimmungen in § 9 (4) auf einem eigenen Datenträger zu speichern. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, etwaige in den Daten enthaltenen personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit anwendbarem Datenschutzrecht zu verarbeiten und sonstige datenschutzrechtliche Pflichten einzuhalten. 

(3) Roamler haftet nicht für den Verlust von Daten im Sinne von § 9 (2), die der Nutzer Roamler über die App oder anderweitig zur Verfügung gestellt hat. 

(4) Der Nutzer ist lediglich befugt, Daten im Sinne von § 9 (2) auf einem eigenen Datenträger zu speichern, soweit und solange dies für die Vertragserfüllung und/oder die finanzielle und/oder steuerliche Abwicklung von Verträgen und/oder die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Pflichten nach dem Recht der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten erforderlich ist. 

  • 10 Haftung

(1) Roamler haftet gegenüber dem Nutzer für eigene Pflichtverletzungen sowie Pflichtverletzungen seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) In den übrigen Fällen haftet Roamler – soweit in § 10 (3) nicht abweichend geregelt – nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Erfüllung sich die Parteien regelmäßig verlassen können (sog. Kardinalpflicht), wobei der Schadensersatz auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschränkt ist. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Roamler (auch für Pflichtverletzungen seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen) – vorbehaltlich der Regelung in § 10 (3) – ausgeschlossen. 

(3) Die Haftung von Roamler für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer sonstigen zwingenden Haftung nach geltendem Recht bleibt von den Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen dieses § 10 unberührt. 

(4) Der Nutzer stellt Roamler von Ansprüchen Dritter gegen Roamler wegen Schäden frei, sofern diese Schäden auf die Vertragserfüllung durch den Nutzer (bzw. seiner Erfüllungshilfen) zurückzuführen sind. Das gilt nicht, wenn der Nutzer den Eintritt der jeweiligen Schäden nicht zu vertreten hat. 

(5) Der Nutzer führt die Aufträge eigenverantwortlich aus. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sich sowie die von ihm eingesetzten Dritten angemessen zu versichern (insbesondere Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung). 

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Roamler und dem Nutzer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 

(2) Die Aufrechnung durch den Nutzer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung von Roamler statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, wobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 

(3) Falls Einwände und/oder Beschwerden im Zusammenhang mit Roamler erhoben werden, können diese an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: supportDE@roamler.com. 

(4) Sofern der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen. 

(5) Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer der Textform oder der elektronischen Form.  

(6) Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen nichtig sind, undurchführbar sind oder für unwirksam erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit.