Bedingungen und Konditionen für Kunden
Wählen Sie die Sprache Ihres Landes:
1. Definitionen
Definitionen Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert. a. Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Verkaufsbedingungen.
- Roamler: Roamler UK ltd: mit Sitz in Alpha Works im Alpha Tower, Büro 22.19, Suffolk Street, Queensway, Birmingham, B1 1TT
- Gegenpartei: die natürliche oder juristische Person, die mit Roamler einen Vertrag abgeschlossen hat oder mit der über einen Vertrag verhandelt wird, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Abtretungsempfänger und Erbe(n).
- Parteien: Roamler und die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag abgeschlossen haben oder in Verhandlungen stehen, um einen Vertrag zu schließen.
2. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aktivitäten und Verträge zwischen Kunden, deren Rechtsnachfolger(n), Roamler und den ausführenden Roamlern. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Roamler behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach ihrer Bekanntgabe an die Gegenpartei in Kraft, jedoch nicht vor ihrer Hinterlegung bei der Handelskammer.
3. Ungültigkeit oder Beendigung der Bedingungen in ihrer Gesamtheit oder in Teilen
- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des begleitenden Vertrags für nichtig erklärt oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags in vollem Umfang anwendbar.
- Der Verwender und der Kunde werden sich in diesem Fall beraten, um eine Vereinbarung über die Ersetzung der unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu treffen, die dem Zweck und dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
4. Kampf der Formen
Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
5. Angebote und Kostenvoranschläge
Die von Roamler erstellten Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Angebote von Roamler sind während einer Frist von 14 Tagen gültig, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Roamler ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Gegenpartei das Angebot innerhalb von 14 Tagen angenommen und bestätigt hat. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in den vorgenannten Angeboten und Offerten genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
6. Durchführung des Vertrags
Verträge werden schriftlich geschlossen und müssen von einer autorisierten Kontaktperson jeder Partei unterzeichnet werden.
7. Inhalt des Abkommens
Sofern die Gegenpartei nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und Bestätigung des Vertrages Einwände gegen den Inhalt des Vertrages erhebt, ist die schriftliche Aufzeichnung des Vertrages durch Roamler maßgebend. Liegt keine schriftliche Bestätigung des Vertrages vor, so wird der Inhalt des Vertrages durch eine schriftliche und unterzeichnete Vereinbarung an Roamler bestimmt, es sei denn, Roamler hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Vereinbarung einen schriftlichen Einwand gegen den Inhalt dieser Vereinbarung an die Gegenpartei gerichtet.
8. Änderungen des Vertrages
- Wenn die Gegenpartei nach der Bereitstellung des Vertrags Änderungen an der Ausführung oder der Art des Vertrags vornehmen möchte, muss die Gegenpartei Roamler rechtzeitig entweder schriftlich oder per E-Mail darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird Roamler den Kunden im Voraus über diese Auswirkungen informieren. Roamler hat das Recht, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, die von beiden Parteien vereinbart wurden, können zu einer Änderung des Fertigstellungstermins führen. Führen die Änderungen zu Mehrarbeit, wird dies der Gegenpartei als zusätzliche Leistung bestätigt.
- Wenn Roamler mit Zustimmung der Gegenpartei vor der Ausführung zusätzliche Aufgaben oder Leistungen erbracht hat, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, werden diese Aufgaben von der Gegenpartei auf der Grundlage der geltenden Gebühren von Roamler vergütet.
9. Beendigung
Wenn die Gegenpartei eine (vorzeitige) Kündigung veranlasst hat, hat Roamler Anspruch auf eine vollständige Entschädigung für das vereinbarte Budget sowie auf die Erstattung der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Mehrkosten. Darüber hinaus werden auf Wunsch von Roamler die von Roamler für die Ausführung des Vertrags getätigten Sachinvestitionen von der Gegenpartei auf der Grundlage der von Roamler berechneten Honorare vergütet. Roamler hat das volle Recht auf Entschädigung für entgangenen Gewinn sowie für andere Kosten, Schäden oder Zinsen aufgrund der Beendigung des Vertrags. Die Gegenpartei kann auch den verbleibenden Rest des vereinbarten Budgets einem anderen Projekt für Roamler zuweisen, sofern dieses Budget im selben Kalenderjahr zugewiesen wird.
10. Voraussichtliche Beendigung des Vertrags
Bei Roamler bekannten Umständen, die befürchten lassen, dass die Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist Roamler berechtigt, den Vertrag mit der Gegenpartei zu kündigen, bevor die Abschlagszahlungen aus dem Vertrag einbringlich sind.
11. Rücktritt, Auflösung und Beendigung des Vertrags
- Um einen Vertrag ohne bestimmten Endtermin zu kündigen, ist eine einvernehmliche schriftliche Kündigung mit Empfangsbestätigung erforderlich. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem gewünschten Kündigungstermin erfolgen.
- Fehlt eine schriftliche Kündigung im obigen Sinne, so verlängert sich der Vertrag automatisch.
- Eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung des Vertrages ist - mit Ausnahme der in Artikel 8 festgelegten Fälle - nur möglich, wenn eine der Parteien mit der Erfüllung der Vertragspflichten schuldhaft in Verzug ist.
- Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung durch eine der Parteien muss die beschuldigte Partei die säumige Partei unverzüglich per Einschreiben informieren. Die säumige Partei hat 14 Tage Zeit, um ihren vertraglichen Verpflichtungen in angemessener Weise nachzukommen. Bleibt die säumige Partei während dieser Frist in Verzug, kann der Vertrag ganz oder teilweise gekündigt werden, es sei denn, der Verzug ist von besonderer Art und rechtfertigt daher nicht die Kündigung und ihre Auswirkungen.
- Der Vertrag endet ohne vorangegangenen Rücktritt/Kündigung: 1.wenn eine der Parteien, die als natürliche Person oder als Einzelfirma gewerblich tätig ist, stirbt.
a* Im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit, einer Liquidation oder eines Antrags auf ein behördliches Zahlungsmoratorium oder des Konkurses einer der Parteien.
- In beiden Fällen ist eine Inverzugsetzung nicht erforderlich, der gesamte verbleibende Rechnungsbetrag wird sofort fällig und zahlbar.
12. Pflichten bei der Beendigung des Vertrages
- Hat der Verwender dem Kunden bei der Durchführung des Vertrages Waren überlassen, so ist der Kunde verpflichtet, diese Waren in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben.
- Kommt der Kunde seiner Verpflichtung aus Ziffer 9 nicht nach, so ist er verpflichtet, Roamler die daraus entstehenden Schäden und Kosten, einschließlich der Ersatzkosten, zu ersetzen. Wenn diese Kosten auf entgangenem Gewinn beruhen, wird der Schaden auf 25 % des durchschnittlichen Jahresbetrags geschätzt, den die Gegenpartei bei vollständiger Ausführung des Vertrags während der restlichen Vertragslaufzeit schulden würde.
13. Honorar
- Das Honorar und alle Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Für den Fall, dass Gebühren oder Preise während der Vertragslaufzeit aufgrund von Änderungen in der Vergütung von Roamler oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder behördlichen Entscheidungen geändert werden, behält sich Roamler das Recht vor, die Vertragsgebühren einseitig zu ändern, jedoch nicht früher als drei Monate nach Vertragsabschluss. Roamler wird die Gegenpartei über die voraussichtliche Änderung des Entgelts schriftlich und unter Angabe der Gründe informieren.
- Die in Artikel 13b. genannten Änderungen der Gebühren sind kein Grund für eine Kündigung des Vertrags.
14. Zahlung, Abrechnung, Zuverlässigkeit
- Wenn die Gegenpartei mit dem von Roamler in Rechnung gestellten Betrag nicht einverstanden ist, muss sie dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen, schriftlich mitteilen. Unterlässt die Gegenpartei dies, so wird von ihr erwartet, dass sie sich mit dem von Roamler festgelegten Rechnungsbetrag einverstanden erklärt.
- Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der 14-tägigen Frist leistet, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von Zinsen in Höhe des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Handelszinssatzes verpflichtet. Die aktuellen Zahlungsbedingungen stehen im Einklang mit Artikel 4.
- Die Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt Roamler zur sofortigen Aussetzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei, ohne dass es einer vorherigen schriftlichen Mitteilung bedarf.
- Wenn die Gegenpartei innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist keine Zahlung geleistet hat, ist die Gegenpartei zur Erstattung aller Roamler entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet. Ebenso wie die Kosten für die Einschaltung von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern oder Inkassobüros.
- Jede Abrechnungsbefugnis der Gegenpartei ist ausgeschlossen. Von der Gegenpartei geleistete frühere Zahlungen dienen in erster Linie der Begleichung des geschuldeten Betrags an Zinsen und Kosten und anschließend der ersten unbezahlten Rechnungen. Die Erklärung der Gegenpartei, dass sich die Erfüllung auf eine spätere Rechnung bezieht, spielt keine Rolle.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, Roamler auf erstes Anfordern Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.
- Die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung der erforderlichen Rechnungsangaben, wie z. B. der Bestellnummer, liegt bei der Gegenpartei. Unrichtige Rechnungsangaben aufgrund einer nicht rechtzeitigen oder nicht erfolgten Übermittlung dieser Angaben können nicht als Grund für eine nicht rechtzeitige Bezahlung der Rechnung herangezogen werden.
15. Vertraulichkeit
- Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihres Vertrages von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn die andere Partei davon in Kenntnis gesetzt wurde oder wenn dies aus der Art der Information hervorgeht.
- Roamler ist verpflichtet, alle Informationen vertraulich zu behandeln und sorgfältig aufzubewahren, einschließlich Geschäftsdaten, Dateien und andere Informationen der Gegenpartei, die während der Durchführung des Verfahrens erhalten werden.
16. Haftung
Roamler kann unter keinen Umständen für Schäden oder Verluste jeglicher Art der Gegenpartei oder Dritter haftbar gemacht werden, die mit der Nichterfüllung der Offenlegungspflicht zusammenhängen oder daraus resultieren, es sei denn, diese Verluste wurden durch vorsätzliches Handeln oder Unterlassen oder durch Ursachen verursacht, die mit grober Fahrlässigkeit seitens Roamler gleichzusetzen sind, oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Roamler kann nicht für Schäden der Gegenpartei oder Dritter haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt auf die fehlerhafte Bereitstellung von Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind. Die Beauftragung von Roamlern ist eine Form von Crowd Sourcing, die trotz der Bemühungen von Roamler, die Aufgaben von Roamlern korrekt und sorgfältig ausführen zu lassen, und trotz der Bemühungen von Roamler, die eingesandten Aufgaben zu überprüfen und zu überwachen, sowie der Bemühungen, diese Aufgaben auf Richtigkeit und Korrektheit zu überprüfen, Risiken mit sich bringt. Roamler kann nicht für die Handlungen der Roamler jeglicher Art oder Umfangs haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass Roamler die Anforderungen des Kunden in irgendeiner Weise nicht erfüllen, kann Roamler nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch für Roamler-Aufgaben, die nicht rechtzeitig, nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht in der geforderten Menge erledigt werden. Roamler sind (Privat-)Personen, die Aufgaben für den Kunden ausführen. Schäden oder Verluste, die aus den Handlungen der Roamler, gleich welchen Umfangs oder welcher Art, resultieren, können nicht von Roamler zurückgefordert werden. Der Kunde akzeptiert alle Risiken, die sich aus dieser Form des Crowdsourcings ergeben und wird diese nicht von Roamler zurückfordern. Falls die Gegenpartei der Meinung ist, dass Roamler vorsätzlich oder durch Unterlassung oder aus Gründen, die einer groben Fahrlässigkeit gleichkommen, handelt, muss die Gegenpartei dies rechtzeitig schriftlich per Einschreiben ansprechen, bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden. Wenn die Gegenpartei den Vertrag vorzeitig auflösen möchte, gilt Artikel 11c.
- Für den Fall, dass Roamler aus irgendeinem Grund für einen vom Auftraggeber erlittenen Schaden haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung pro Schadensfall auf maximal den Betrag des Honorars beschränkt, das Roamler dem Auftraggeber für die Ausführung der Arbeiten in Rechnung gestellt hat, bei denen die Schadensursache aufgetreten ist (ohne Mehrwertsteuer). Eine Folge von zusammenhängenden Ansprüchen wird dabei als ein Schadensfall betrachtet.
- Der Auftraggeber stellt Roamler von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei, die mit dem von Roamler und der Gegenpartei durchgeführten Auftrag zusammenhängen oder daraus entstehen, wenn und soweit Roamler dem Auftraggeber gegenüber nicht aufgrund des Vertrages oder dieser Bedingungen dafür haftet.
- Roamler kann unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit den in Artikel 15 dieser Bedingungen genannten Verpflichtungen stehen, es sei denn, sie sind auf Vorsatz, Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit seitens Roamler zurückzuführen und es wurde im Vertrag nichts anderes vereinbart.
17.Werbung
- Reklamationen über die ausgeführten Arbeiten müssen vom Auftraggeber direkt beim Verwender schriftlich eingereicht werden, und zwar entweder innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung der Mängel oder innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gegenpartei diese Mängel vernünftigerweise hätte erkennen können. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kann sich die Gegenpartei nicht mehr auf diese Mängel berufen, es sei denn, beide Parteien haben etwas anderes vereinbart.
- Die Werbung setzt die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht aus.
18. Höhere Gewalt
Zusätzlich zu dem in Artikel 11 und 17 dieser Bedingungen Festgelegten gilt Folgendes: Alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Roamler liegen und für die Roamler aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Ansichten nicht verantwortlich gemacht werden kann, geben der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder eine Rückerstattung zu verlangen. Situationen, wie im vorigen Absatz beschrieben, auf jeden Fall: Betriebsstörungen, Streiks, gewerkschaftliche Aktionen, Abwesenheit von Roamler-Personal, Störungen oder Einschränkungen der Energie- oder Materialversorgung, Behinderung des Transports, Brand, Explosion, Überfall/Molestion, Vandalismus, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Ausfuhrbeschränkungen, Frost, Sturm oder unfreundliches Wetter, Überschwemmung, jede Behinderung durch Dritte, unabhängig davon, ob diese in die Ausführung des Vertrags durch Roamler einbezogen sind oder nicht, Versäumnisse von Hilfspersonen, die vollständige oder teilweise Zerstörung von für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Gütern und andere Unfälle sowie staatliche Maßnahmen, die die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise behindern.
19. Eigentumsrechte
- Die von Roamler gesammelten, überprüften und verarbeiteten Daten, die zur Information des Kunden dienen, bleiben Eigentum von Roamler.
- Alle von Roamler herausgegebenen Berichte, Empfehlungen, Verträge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich für den Gebrauch des Kunden bestimmt und der Kunde darf sie ohne vorherige Genehmigung von Roamler nicht vervielfältigen, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, aus der Art der herausgegebenen Dokumente ergibt sich etwas anderes.
- Die Gegenpartei darf die angegebenen Daten ausschließlich für interne Zwecke verwenden und darf diese Informationen in keiner Form an Dritte weitergeben, einschließlich sowohl an Tochtergesellschaften als auch an andere Unternehmen, die zu der Unternehmensgruppe gehören, zu der der Kunde gehört, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, die Art und Weise der Erfassung, Überprüfung und Verarbeitung der Daten, die der Gegenpartei als Information geliefert wurden, zu reproduzieren oder wiederzuverwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Geliehene oder vermietete Güter und Immobilien sollen bewegliches Eigentum bleiben.
20. Geistiges Eigentum
Alle Rechte, einschließlich der Urheber- und Datenbankrechte, in Bezug auf die von Roamler abgerufenen, von Roamler geprüften und verarbeiteten und in der Roamler-Datenbank gespeicherten Informationen, die für die Gegenpartei in Bezug auf die Medien- und Werbekosten und im Hinblick auf die Anordnung und die Art der Präsentation dieser Angaben zur Verfügung gestellt wurden, und in diesem Zusammenhang in jedem Fall auch die von Roamler entwickelten Computerprogramme, Systementwürfe und Software, sind im Besitz von Roamler. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Roamler ist eine Nutzung dieser Angaben, Systeme und Software nicht gestattet, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
21. Rechtsstreitigkeiten
Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Gericht von Amsterdam.
22. Anwendbares Recht
Alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Nutzer und dem Auftraggeber, für die diese allgemeinen Bedingungen gelten, unterliegen dem niederländischen Recht.
23. Sonstiges
Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, elektronische Mitteilungen über die Dienste und andere Mitteilungen wie Newsletter, Sonderangebote, Werbeankündigungen und Kundenumfragen zu erhalten. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen/überprüfen, indem Sie auf die Schaltfläche zum Abbestellen in einer der erhaltenen elektronischen Mitteilungen klicken.