Allgemeine Erwähnungen (nur französisch)

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1. Definitionen

Definitionen Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert. a. Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Verkaufsbedingungen.

  • Roamler: Roamler UK ltd: Sitz von Alpha Works im Alpha Tower, Büro 22.19, Suffolk Street, Queensway, Birmingham, B1 1TT
  • Gegenpartei: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Roamler abgeschlossen hat oder mit der über einen Vertrag verhandelt wird, sowie ihr(e) Vertreter, Bevollmächtigte(r), Abtretungsempfänger und Erbe(n).
  • Parteien: Roamler und die natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung getroffen haben oder in Verhandlungen stehen, um eine Vereinbarung zu erreichen.

2. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Tätigkeiten und Verträge zwischen Kunden, deren Rechtsnachfolger(n), Roamler und dem Roamlers , der den Auftrag ausführt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Roamler behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach ihrer Bekanntgabe an die Gegenpartei in Kraft, jedoch nicht vor ihrer Hinterlegung bei der Handelskammer.

3. Ungültigkeit oder Beendigung der Bedingungen in ihrer Gesamtheit oder in Teilen

  1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des begleitenden Vertrags für nichtig erklärt oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags in vollem Umfang anwendbar.
  2. Der Verwender und der Kunde werden sich in diesem Fall beraten, um eine Vereinbarung über die Ersetzung der unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu treffen, die dem Zweck und dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

4. Kampf der Formen

Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

5. Angebote und Kostenvoranschläge

Die von Roamler erstellten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Alle Angebote von Roamler sind 14 Tage lang gültig, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Roamler ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Gegenpartei das Angebot innerhalb von 14 Tagen angenommen und bestätigt hat. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in den vorgenannten Angeboten und Offerten genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.

6. Durchführung des Vertrags

Verträge werden schriftlich geschlossen und müssen von einer autorisierten Kontaktperson jeder Partei unterzeichnet werden.

7. Inhalt des Abkommens

Sofern die Gegenpartei nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und Bestätigung des Vertrages Einwände gegen den Inhalt des Vertrages erhebt, ist die schriftliche Aufzeichnung des Vertrages durch Roamler maßgebend. Liegt keine schriftliche Bestätigung des Vertrages vor, so wird der Inhalt des Vertrages durch eine schriftliche und unterzeichnete Vereinbarung auf Roamler bestimmt, es sei denn, Roamler hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Vereinbarung schriftlich Einspruch gegen den Inhalt dieser Vereinbarung bei der Gegenpartei erhoben.

8. Änderungen des Vertrages

  1. Wenn die Gegenpartei nach der Bereitstellung des Vertrags Änderungen an der Ausführung oder der Art des Vertrags vornehmen möchte, muss sie Roamler rechtzeitig entweder schriftlich oder per E-Mail informieren.
  2. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird Roamler den Kunden im Voraus über diese Auswirkungen informieren. Roamler hat das Recht, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, die von beiden Parteien vereinbart wurden, können zu einer Änderung des Fertigstellungstermins führen. Führen die Änderungen zu Mehrarbeit, wird dies der Gegenpartei als zusätzliche Leistung bestätigt.
  4. Wenn Roamler mit Zustimmung der Gegenpartei vor der Ausführung zusätzliche Aufgaben oder Leistungen erbracht hat, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, werden diese Aufgaben von der Gegenpartei auf der Grundlage der geltenden Gebühren von Roamlervergütet.

9. Beendigung

Wenn die Gegenpartei eine (vorzeitige) Kündigung veranlasst hat, hat Roamler Anspruch auf eine vollständige Entschädigung für das vereinbarte Budget sowie auf die Erstattung der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Mehrkosten. Darüber hinaus werden auf Wunsch von Roamler die von Roamler für die Ausführung des Vertrags getätigten materiellen Investitionen von der Gegenpartei auf der Grundlage der von Roamlerberechneten Honorare vergütet. Roamler hat vollen Anspruch auf Entschädigung wegen entgangenen Gewinns sowie auf sonstige Kosten, Schäden oder Zinsen aufgrund der Beendigung des Vertrags. Die Gegenpartei kann auch den verbleibenden Rest des vereinbarten Budgets einem anderen Projekt für Roamler zuweisen, sofern dieses Budget im selben Kalenderjahr zugewiesen wird.

10. Voraussichtliche Beendigung des Vertrags

Im Falle von Umständen, die Roamler bekannt sind und die befürchten lassen, dass die Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist Roamler berechtigt, den Vertrag mit der Gegenpartei zu kündigen, bevor die Abschlagszahlungen aus dem Vertrag einbringlich sind.

11. Rücktritt, Auflösung und Beendigung des Vertrags

  1. Um einen Vertrag ohne bestimmten Endtermin zu kündigen, ist eine einvernehmliche schriftliche Kündigung mit Empfangsbestätigung erforderlich. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem gewünschten Kündigungstermin erfolgen.
  2. Fehlt eine schriftliche Kündigung im obigen Sinne, so verlängert sich der Vertrag automatisch.
  3. Eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung des Vertrages ist - mit Ausnahme der in Artikel 8 festgelegten Fälle - nur möglich, wenn eine der Parteien mit der Erfüllung der Vertragspflichten schuldhaft in Verzug ist.
  4. Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung durch eine der Parteien muss die beschuldigte Partei die säumige Partei unverzüglich per Einschreiben informieren. Die säumige Partei hat 14 Tage Zeit, um ihren vertraglichen Verpflichtungen in angemessener Weise nachzukommen. Bleibt die säumige Partei während dieser Frist in Verzug, kann der Vertrag ganz oder teilweise gekündigt werden, es sei denn, der Verzug ist von besonderer Art und rechtfertigt daher nicht die Kündigung und ihre Auswirkungen.
  5. Der Vertrag endet ohne vorangegangenen Rücktritt/Kündigung: 1.wenn eine der Parteien, die als natürliche Person oder als Einzelfirma gewerblich tätig ist, stirbt.

a* Im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit, einer Liquidation oder eines Antrags auf ein behördliches Zahlungsmoratorium oder des Konkurses einer der Parteien.

  1. In beiden Fällen ist eine Inverzugsetzung nicht erforderlich, der gesamte verbleibende Rechnungsbetrag wird sofort fällig und zahlbar.

12. Pflichten bei der Beendigung des Vertrages

  1. Hat der Verwender dem Kunden bei der Durchführung des Vertrages Waren überlassen, so ist der Kunde verpflichtet, diese Waren in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben.
  2. Wenn der Kunde die oben unter Punkt 9 genannte Verpflichtung nicht erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, Roamler für die daraus entstehenden Verluste und Kosten, einschließlich der Wiederbeschaffungskosten, zu entschädigen. Wenn diese Kosten auf entgangenem Gewinn beruhen, wird der Schaden auf 25 % des durchschnittlichen Jahresbetrags geschätzt, den die Gegenpartei bei vollständiger Ausführung des Vertrags während der restlichen Vertragslaufzeit schulden würde.

13. Honorar

  1. Das Honorar und alle Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
  2. Für den Fall, dass sich während der Laufzeit des Vertrages Gebühren oder Preise aufgrund von Änderungen der Vergütung von Roamlers oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder behördlichen Entscheidungen ändern, behält sich Roamler das Recht vor, die Vertragsgebühren einseitig zu ändern, jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss. Roamler wird die Gegenpartei über die voraussichtliche Gebührenänderung schriftlich und unter Angabe der Gründe informieren.
  3. Die in Artikel 13b. genannten Änderungen der Gebühren sind kein Grund für eine Kündigung des Vertrags.

14. Zahlung, Abrechnung, Zuverlässigkeit

  1. Ist die Gegenpartei mit dem von Roamlerin Rechnung gestellten Betrag nicht einverstanden, muss sie dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen, schriftlich mitteilen. Tut die Gegenpartei dies nicht, wird von ihr erwartet, dass sie sich auf den von Roamler beschlossenen Rechnungsbetrag einigt.
  2. Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der 14-tägigen Frist leistet, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von Zinsen in Höhe des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Handelszinssatzes verpflichtet. Die aktuellen Zahlungsbedingungen stehen im Einklang mit Artikel 4.
  3. Die Überschreitung der Zahlungsfristen gibt Roamler die Befugnis, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei sofort auszusetzen, ohne dass es einer vorherigen schriftlichen Mitteilung bedarf.
  4. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist gezahlt hat, ist die Gegenpartei verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten von Roamler zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten für die Einschaltung von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern oder Inkassobüros.
  5. Jede Abrechnungsbefugnis der Gegenpartei ist ausgeschlossen. Von der Gegenpartei geleistete frühere Zahlungen dienen in erster Linie der Begleichung des geschuldeten Betrags an Zinsen und Kosten und anschließend der ersten unbezahlten Rechnungen. Die Erklärung der Gegenpartei, dass sich die Erfüllung auf eine spätere Rechnung bezieht, spielt keine Rolle.
  6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Roamler auf erstes Anfordern Gewissheit darüber zu verschaffen, dass sie in der Lage ist, die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  7. Die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung der erforderlichen Rechnungsangaben, wie z. B. der Bestellnummer, liegt bei der Gegenpartei. Unrichtige Rechnungsangaben aufgrund einer nicht rechtzeitigen oder nicht erfolgten Übermittlung dieser Angaben können nicht als Grund für eine nicht rechtzeitige Bezahlung der Rechnung herangezogen werden.

15. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihres Vertrages von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn die andere Partei davon in Kenntnis gesetzt wurde oder wenn dies aus der Art der Information hervorgeht.
  2. Roamler ist verpflichtet, alle Informationen vertraulich zu behandeln und sorgfältig aufzubewahren, einschließlich Geschäftsdaten, Dateien und andere Informationen der Gegenpartei, die während der Durchführung des Verfahrens erhalten werden.

16. Haftung

Roamler kann unter keinen Umständen für Schäden oder Verluste jeglicher Art der Gegenpartei oder Dritter haftbar gemacht werden, die mit der Nichterfüllung der Offenlegungspflicht zusammenhängen oder daraus resultieren, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches Handeln oder Unterlassen oder durch Ursachen verursacht, die einer groben Fahrlässigkeit seitens Roamler gleichkommen, oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Roamler kann nicht für Verluste der Gegenpartei oder Dritter haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt auf die fehlerhafte Bereitstellung von Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei der Beauftragung von Roamlers handelt es sich um eine Form des Crowd Sourcing, die trotz der Bemühungen von Roamlerum eine korrekte und sorgfältige Ausführung der Aufgaben von Roamlers und der Bemühungen von Roamlerum die Überprüfung und Überwachung der eingesandten Aufgaben sowie der Bemühungen um die Überprüfung dieser Aufgaben auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit mit Risiken verbunden ist. Roamler kann nicht für die Handlungen von Roamlers jeglicher Art und jeglichen Umfangs haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass Roamlers die Anforderungen des Kunden in irgendeiner Weise nicht erfüllt, kann Roamler nicht verantwortlich gemacht werden. Dies betrifft Roamler Aufgaben, die nicht rechtzeitig, nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht in der geforderten Menge ausgeführt werden. Roamlers sind (Privat-)Personen, die Aufgaben für den Kunden ausführen, Schäden oder Verluste, die aus den Handlungen von Roamlers jeglicher Art und Umfang entstehen, können nicht von Roamler zurückgefordert werden. Der Kunde akzeptiert alle Risiken, die sich aus dieser Form des Crowdsourcings ergeben, und wird diese nicht von Roamler zurückfordern. Falls die Gegenpartei der Meinung ist, dass Roamler vorsätzlich oder durch Unterlassung oder aus Gründen, die mit grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen sind, handelt, muss die Gegenpartei dies rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben ansprechen, bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden. Wenn die Gegenpartei den Vertrag vorzeitig auflösen möchte, gilt Artikel 11c.

  1. Für den Fall, dass Roamler aus irgendeinem Grund für den vom Kunden erlittenen Schaden haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung pro Schadensfall auf maximal den Betrag des Honorars beschränkt, das Roamler dem Kunden für die Ausführung der Arbeiten in Rechnung gestellt hat, bei denen die Schadensursache aufgetreten ist (ohne Mehrwertsteuer). Eine Folge von zusammenhängenden Ansprüchen wird dabei als ein Schadensfall betrachtet.
  2. Der Kunde stellt Roamler von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei, die im Zusammenhang mit dem von Roamler und der Gegenpartei durchgeführten Auftrag stehen oder sich daraus ergeben, wenn und soweit Roamer dem Kunden gegenüber nicht aufgrund des Vertrages oder dieser Bedingungen diesbezüglich haftet.
  3. Roamler kann unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit den in Artikel 15 dieser Bedingungen genannten Verpflichtungen stehen, es sei denn, sie wurden durch eine vorsätzliche Handlung, eine Unterlassung oder durch Ursachen verursacht, die einer groben Fahrlässigkeit seitens Roamler gleichkommen, und es wurde im Vertrag nichts anderes vereinbart.

17.Werbung

  1. Reklamationen über die ausgeführten Arbeiten müssen vom Auftraggeber direkt beim Verwender schriftlich eingereicht werden, und zwar entweder innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung der Mängel oder innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gegenpartei diese Mängel vernünftigerweise hätte erkennen können. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kann sich die Gegenpartei nicht mehr auf diese Mängel berufen, es sei denn, beide Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  2. Die Werbung setzt die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht aus.

18. Höhere Gewalt

Zusätzlich zu den in Artikel 11 und 17 dieser Bedingungen festgelegten Bestimmungen gilt Folgendes: Alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Roamler liegen und für die Roamler nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Ansichten verantwortlich gemacht werden kann, geben der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder eine Rückerstattung zu verlangen. Situationen, wie im vorigen Absatz beschrieben, auf jeden Fall: Betriebsstörungen, Streiks, Aktionen der Gewerkschaften, Abwesenheit von Roamler Personal, Störungen oder Einschränkungen der Energie- oder Materialversorgung, Behinderung des Transports, Brand, Explosion, Überfall/Molestialität, Vandalismus, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Exportbeschränkungen, Frost, Sturm oder Unwetter, Überschwemmung, jede Behinderung durch Dritte, unabhängig davon, ob diese an der Ausführung des Vertrages durch Roamler beteiligt sind oder nicht, Versäumnisse von Hilfspersonen, die vollständige oder teilweise Zerstörung von für die Ausführung des Vertrages notwendigen Gütern und andere Unfälle sowie staatliche Maßnahmen, die die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise behindern.

19. Eigentumsrechte

  1. Die von Roamlers erhobenen, von Roamler geprüften und verarbeiteten Daten, die der Information des Kunden dienen, bleiben im Eigentum von Roamler.
  2. Alle Berichte, Empfehlungen, Verträge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw., die von Roamler herausgegeben werden, sind ausschließlich für den Gebrauch des Kunden bestimmt, und der Kunde darf sie ohne vorherige Genehmigung von Roamler nicht vervielfältigen, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, die Art der herausgegebenen Dokumente bestimmt etwas anderes.
  3. Die Gegenpartei darf die angegebenen Daten ausschließlich für interne Zwecke verwenden und darf diese Informationen in keiner Form an Dritte weitergeben, einschließlich sowohl an Tochtergesellschaften als auch an andere Unternehmen, die zu der Unternehmensgruppe gehören, zu der der Kunde gehört, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, die Art und Weise der Erfassung, Überprüfung und Verarbeitung der Daten, die der Gegenpartei als Information geliefert wurden, zu reproduzieren oder wiederzuverwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  5. Geliehene oder vermietete Güter und Immobilien sollen bewegliches Eigentum bleiben.

20. Geistiges Eigentum

Alle Rechte, einschließlich der Urheber- und Datenbankrechte, an den von Roamlers abgerufenen, von Roamler geprüften und verarbeiteten und in der Datenbank Roamler gespeicherten Informationen, die für den Vertragspartner im Hinblick auf die Medien- und Werbekosten und im Hinblick auf die Gestaltung und die Art der Präsentation dieser Angaben zur Verfügung gestellt wurden, und in diesem Zusammenhang in jedem Fall auch an den von Roamler entwickelten Computerprogrammen, Systementwürfen und Software, liegen bei Roamler. Ohne die ausdrückliche Genehmigung von Roamler ist die Nutzung dieser Angaben, Systeme und Software nicht gestattet, es sei denn, es wurde im Vertrag etwas anderes festgelegt und vereinbart.

21. Rechtsstreitigkeiten

Die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Gericht von Amsterdam.

22. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Auftraggeber, auf die diese allgemeinen Bedingungen Anwendung finden, unterliegen dem niederländischen Recht.

23. Sonstiges

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