Bedingungen und Konditionen für Kunden

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ROAMLER RETAIL - KUNDEN

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1.       Begriffsbestimmungen

Artikel 2.       Allgemeines

Artikel 3.       Angebote und Zustandekommen des Vertrags

Artikel 4.       Vergütung und Preise

Artikel 5.       Rechnungsstellung und Zahlung

Artikel 6.       Ausführung von Dienstleistungen und Arbeiten

Artikel 7.       Höhere Gewalt

Artikel 8.       Reklamationen

Artikel 9.       Haftung

Artikel 10.      Schutz vor Verletzungen und Schäden

Artikel 11.      Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot

Artikel 12.      Rechte an geistigem Eigentum und Software

Artikel 13.      Vertraulichkeit

Artikel 14.      Vertragsstrafen

Artikel 15.      Datenschutz

Artikel 16.      Beendigung

Artikel 17.      Mitteilungen

Artikel 18.      Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

Artikel 19.      Schlussbestimmungen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen 
1.1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sofern nicht aus dem Kontext eindeutig etwas anderes hervorgeht: 
Abonnement: ein zwischen Roamler und dem Auftraggeber geschlossener Vertrag, mit dem sich Roamler verpflichtet, während eines vereinbarten Zeitraums gegen eine vorab festgelegte Vergütung regelmäßig Dienstleistungen für den Auftraggeber zu erbringen und/oder Produkte an den Auftraggeber zu liefern; 
App: die mobile Anwendung von Roamler; 
Artikel: ein Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; 
Auftrag: Auftrag zur Durchführung von Installations- und/oder Wartungsarbeiten und/oder anderen Arbeiten und/oder Dienstleistungen bei Kunden des Auftraggebers gemäß dem Vertrag/den Verträgen; 
Auftragnehmer: Privatpersonen und selbstständige Fachkräfte, die über die App und die Website Aufträge annehmen und diese im Namen von Roamler für den Auftraggeber auf der Grundlage eines Auftragsvertrags ausführen; 
Auftraggeber: eine natürliche oder juristische Person, die mit Roamler einen Auftrag oder einen Vertrag über die Ausführung eines bestimmten Auftrags abschließt oder abgeschlossen hat; 
Daten: alle Daten, die Roamler dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrags übermittelt oder zur Verfügung stellt, unabhängig von der Form, dem Medium oder der Art der Lieferung. Dazu zählen insbesondere Fotos, Antworten, Dokumente, Texte, Rohdaten, Standortdaten, Monitoringdaten (kontinuierlich erhobene Daten) sowie Daten, die über APIs, die App oder andere elektronische oder physische Medien bereitgestellt werden, von Auftragnehmern an Roamler übermittelt oder von Roamler selbst generiert werden; 
Dienstleistungen: die (Vermittlungs-)Dienstleistungen, die Roamler dem Auftraggeber im Rahmen eines Vertrags und/oder auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbietet und/oder für den Auftraggeber erbringt; 
DSGVO: die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679; 
Roamler: das Roamler-Unternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat; 
Schriftlich: in Papierform, per E-Mail, über die App oder die Website; 
Software: alle Software (wie (Programmier-)Codes und (Quell- und Software-)Dateien), die Roamler dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrags anbietet oder (mit-)liefert, ungeachtet dessen, ob sie für den Auftraggeber angepasst, eingerichtet, konfiguriert oder erweitert wurde; 
Teilvertrag: ein Auftragsvertrag, in dem genau beschrieben wird, welche Tätigkeiten die Auftragnehmer für die Kunden des Auftraggebers erbringen müssen und welche spezifischen Vereinbarungen mit dem Auftrag verbunden sind; 
Vertrag: alle Verträge, insbesondere Teilverträge zwischen Roamler und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen, jeder vom Auftraggeber an Roamler erteilte Auftrag sowie alle (Rechts-)Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem Vorgenannten stehen; 
Website: die Website von Roamler. 
1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Substantive, Pronomen und Verben im Singular schließen, soweit der Kontext dies erfordert, den Plural mit ein und umgekehrt. 
1.3. Wörter wie „darunter“, „einschließlich“, „umfassen“ und „beinhalten“ weisen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass die Aufzählung, auf die sie sich beziehen, nicht erschöpfend ist. 
1.4. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und haben ausdrücklich keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2. Allgemeines 
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Roamler und dem Auftraggeber, einschließlich, aber nicht nur, für alle Anfragen, Angebote, Verträge und anderen Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen. Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein derartiges Rechtsverhältnis Anwendung finden, gelten sie auch für jedes folgende derartige Rechtsverhältnis. 
2.2. Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge gelten nur, wenn und soweit Roamler sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat, und gelten jeweils nur für den spezifischen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer schriftlichen Bestimmung im Vertrag und einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die vertragliche Bestimmung maßgebend. 
2.3. Roamler ist jederzeit berechtigt, den Text der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und neu festzulegen. Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als vom Auftraggeber am von Roamler festgelegten Datum des Inkrafttretens akzeptiert, wenn der Auftraggeber Roamler nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Änderungen durch Roamler schriftlich Einwände dagegen erhoben hat. 
2.4. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Branchenbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung und werden von Roamler ausdrücklich abgelehnt. 
2.5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar. In diesem Fall vereinbaren Roamler und der Auftraggeber neue Bestimmungen, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen unter weitestmöglicher Beibehaltung des Zwecks und Geltungsbereichs der ursprünglichen Bestimmungen ersetzen. 
2.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website zu finden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme aktuelle Fassung. 
2.7. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere als die niederländische Sprache übersetzt wurden, sind alle verwendeten (rechtlichen) Begriffe entsprechend ihrer Auslegung in der niederländischen Sprache zu interpretieren. 
2.8. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen, spezifischeren Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Roamler, sind die spezifischeren Vereinbarungen maßgebend.

Artikel 3. Angebote und Zustandekommen des Vertrags 
3.1. Sämtliche Angebote von Roamler sowie die von Roamler genannten Preise, Dienstleistungen, Fristen und sonstigen Bedingungen und/oder Modalitäten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ist ausdrücklich angegeben, dass das Angebot nicht unverbindlich, sondern verbindlich ist, erlischt das Angebot dreißig (30) Tage nach dem Angebotsdatum. Die in einem Angebot genannten Preise, Dienstleistungen, Fristen und sonstigen Bedingungen und/oder Modalitäten bilden eine Gesamtheit und können nicht gesondert in Anspruch genommen werden. 
3.2. Aufträge zur Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen werden über ein noch zu bestimmendes Medium erteilt. 
3.3. Die Beschreibung eines Auftrags muss hinreichend ausführlich sein, sodass der Auftraggeber das Angebot angemessen beurteilen kann. Der Auftraggeber kann bei jedem Auftrag verlangen, dass die Auftragnehmer bestimmte Qualifikationsanforderungen im Zusammenhang mit den Aufträgen erfüllen. Der Auftraggeber kann die für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge benötigten Ressourcen selbst bereitstellen. 
3.4. Verträge, Teilverträge, Angebote und Auftragsbestätigungen zwischen dem Auftraggeber und Roamler enthalten eine erschöpfende Beschreibung der Dienstleistung. Abweichende Arbeiten werden nur ausgeführt, sofern das ausdrücklich angegeben ist. 
3.5. Roamler ist jederzeit berechtigt, Verhandlungen ohne Angabe von Gründen abzubrechen, ohne für eventuelle dadurch entstehende Schäden haftbar oder zu weiteren Verhandlungen verpflichtet zu sein. 
3.6. Ein Vertrag oder Teilvertrag zwischen Roamler und dem Auftraggeber kommt zustande, nachdem Roamler ihn schriftlich mittels einer unterzeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung bestätigt hat, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber unterzeichnet wurde oder nicht. 
3.7. Im Falle einer Abweichung zwischen dem – vom Auftraggeber gewünschten – Auftrag und der schriftlichen Auftragsbestätigung von Roamler ist der Auftraggeber an die Auftragsbestätigung von Roamler gebunden, es sei denn, der Auftraggeber teilt Roamler spätestens fünf (5) Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich mit, dass die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmt und weist nach, dass dies für Roamler offensichtlich war. 
3.8. Roamler behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

Artikel 4. Vergütung und Preise 
4.1. Die von Roamler angegebenen oder mit Roamler vereinbarten Preise, Vergütungen und Sätze sind Nettopreise in Euro und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderen auferlegten oder erhobenen Steuern oder Abgaben. 
4.2. Die jährlich in Rechnung gestellte (Abonnement-)Vergütung für erbrachte Dienstleistungen beinhaltet nicht die Kosten, die Roamler für die Behebung von Mängeln entstehen, die durch unsachgemäßen oder unverantwortlichen Gebrauch, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. 
4.3. Arbeiten und Dienstleistungen, die nicht im Angebot erwähnt werden, sind nicht Gegenstand des Vertrags und können sich preissteigernd auswirken. Alle Änderungen an vertraglich vereinbarten Arbeiten, die zu Mehrkosten führen, sind als Mehrarbeit zu bezahlen. 
4.4. Wenn sich nach Abschluss des Vertrags, aber vor der (vollständigen) Erbringung der Dienstleistung die Preise oder Sätze infolge einer Erhöhung von Kostenfaktoren (wie beispielsweise Löhnen, Steuern und/oder Abgaben) ändern, ist Roamler berechtigt, die vereinbarten Preise und Sätze entsprechend anzupassen. 
4.5. Ab dem Beginn des zweiten Vertragsjahres (d.h. ein Jahr nach dem Beginn des Vertrags mit dem Auftraggeber) ist Roamler berechtigt, einseitig zwischenzeitliche Erhöhungen der in Artikel 4.1. genannten Preise, Vergütungen und Sätze vorzunehmen. Diese jährliche Erhöhung beträgt 4 %, es sei denn, der Anstieg des niederländischen Verbraucherpreisindex (Consumentenprijsindex, CPI) ist höher; in diesem Fall können die Preise, Vergütungen oder Sätze um den höheren CPI-Prozentsatz angepasst werden. Der Verbraucherpreisindex wird jährlich vom niederländischen Statistischen Zentralamt (Centraal Bureau voor de Statistiek, CBS) veröffentlicht. Etwaige Preiserhöhungen mit Ausnahme von Abonnements werden dem Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Für Preiserhöhungen von Abonnements ist keine vorherige schriftliche Mitteilung erforderlich.

Artikel 5. Rechnungsstellung und Zahlung 
5.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Unterzeichnung des Vertrags. Die Abonnements für die Dienstleistungen werden jährlich für ein Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. 
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Bezahlung der Rechnungen durch den Auftraggeber innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum auf die in der Rechnung angegebene Weise erfolgen. Zahlungsfristen sind Ausschlussfristen. Bei nicht fristgerechter Zahlung stellt Roamler Ihnen die Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung, und Sie haben keinen Zugang mehr zur Software. 
5.3. Roamler ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung des Rechnungsbetrags oder eine andere finanzielle Sicherheit zu verlangen und seine Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, auszusetzen, bis der Auftraggeber die verlangte Sicherheit geleistet hat. 
5.4. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug, Skonto oder Aufrechnung zu leisten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. 
5.5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber Roamler für den fälligen Hauptbetrag einschließlich Mehrwertsteuer: (i) die gesetzlichen Handelszinsen, (ii) eine Entschädigung für die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die mindestens 15 % des fälligen Hauptbetrags einschließlich Mehrwertsteuer, aber mindestens 250,00 € beträgt, und (iii) eine Entschädigung für die nach vernünftigem Ermessen angefallenen Gerichtskosten, einschließlich der angemessenen Kosten für Berater, Rechtsanwälte und externe Sachverständige. All dies gilt unbeschadet der sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Roamler. 
5.6. Ändert sich die finanzielle Lage des Auftraggebers während der Erfüllung des Vertrags, ist Roamler berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise zu beenden oder die Zahlungsbedingungen zu ändern. 
5.7. Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsfrist sind in Rechnung gestellte Preise oder Vergütungen sofort fällig und zahlbar, wenn ein in Artikel 16.4 aufgeführter Umstand eintritt.

Artikel 6. Ausführung von Dienstleistungen und Arbeiten 
6.1. Roamler führt seine Dienstleistungen und Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Für Roamler gilt eine Bemühungspflicht. 
6.2. Roamler ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte, beispielsweise Auftragnehmer, hinzuzuziehen. Der Auftraggeber ist sich bewusst und bestätigt, dass Roamler in der App und/oder auf der Website konkrete Dienstleistungen und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag anbietet, die von Auftragnehmern für den Auftraggeber ausgeführt werden. Roamler entscheidet, welche Personen den Auftrag ausführen werden. 
6.3. Die von Roamler in der App angebotenen Aufträge werden von Auftragnehmern für den Auftraggeber ausgeführt. Um Aufträge von Roamler annehmen zu können, muss ein Auftragnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und die weiteren, von Roamler näher festzulegenden Anforderungen erfüllen. In diesem Zusammenhang stellt der Auftragnehmer Roamler verschiedene Angaben zur Verfügung. Der Auftragnehmer erklärt, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Aus Sicherheitsgründen führt Roamler eine zusätzliche Online-Überprüfung dieser Angaben durch. Roamler führt jedoch keine Identitätsprüfung (ID-Prüfung) durch. Daher kann Roamler trotz der Online-Überprüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Identität des hinzugezogenen Auftragnehmers übernehmen. 
6.4. Die Auftragnehmer führen die in ihrem jeweiligen Auftrag beschriebenen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag selbstständig und nach eigenem Ermessen ohne Leitung oder Aufsicht durch den Auftraggeber oder Roamler aus. Der Auftragnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße und vollständige Ausführung der konkreten Dienstleistungen und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, Anweisungen oder Instruktionen im Hinblick auf das Ergebnis des Auftrags zu erteilen. 
6.5. Auf Verlangen des Auftraggebers gibt Roamler die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten nach Erfüllung des Vertrags an den Auftraggeber zurück. 
6.6. Der Auftraggeber stellt stets rechtzeitig (schriftlich) alle nützlichen und notwendigen Informationen zur Verfügung und leistet jede sonstige Mitwirkung, damit Roamler den Vertrag korrekt und fristgerecht erfüllen kann. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm erteilten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen. Wenn Roamler für die Erfüllung des Vertrags notwendige Informationen nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig und vollständig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen oder wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen anderweitig nicht nachkommt, ist Roamler berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und die dadurch entstehenden Kosten zu seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. 
6.7. Roamler haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil Roamler sich auf vom Auftraggeber erteilte unrichtige und/oder unvollständige Angaben und Informationen verlassen hat. 
6.8. Wenn sich der Beginn oder der Fortschritt der Arbeiten aufgrund von Umständen verzögert, für die der Auftraggeber die Gefahr trägt, muss der Auftraggeber den Roamler daraus entstehenden Schaden ersetzen, sofern dieser Schaden dem Auftraggeber zuzurechnen ist. 
6.9. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Dienstleistungen, die Software und/oder die (Ergebnisse der) Daten für einen anderen als den beabsichtigten und im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Vertrag und/oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Zweck zu verwenden. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, dürfen die Dienstleistungen, die Software und/oder die (Ergebnisse der) Daten nur für die Generierung von Kunden oder Leads, Marketing- oder Verkaufsforschung, die Planung von Geschäftsstandorten und die Ergänzung oder Bereinigung Ihrer eigenen Daten verwendet werden. 
6.10. Roamler kann keine Garantien für die Qualität der Daten und Datenverarbeitungsergebnisse der Dienstleistungen geben und haftet nicht für die Folgen der Nutzung von Daten und Datenverarbeitungsergebnissen oder für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser Ergebnisse getroffen werden. 
6.11. Roamler garantiert in keiner Weise, dass die Dienstleistungen den Zielen des Auftraggebers entsprechen oder dass die Dienstleistungen nicht unterbrochen werden oder fehlerfrei sind. Roamler ist bestrebt, Fehler in der zugrundeliegenden Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, wenn es sich um von Roamler entwickelte Software handelt und der Auftraggeber Roamler eine detaillierte, schriftliche Beschreibung der Fehler oder Bugs zur Verfügung gestellt hat. Es besteht keine (Ergebnis-)Verpflichtung für Roamler, die Software zu aktualisieren und/oder etwaige Fehler oder Bugs in der Software zu beheben. Wenn Updates für die Software verfügbar sind, stellt Roamler diese dem Auftraggeber zur Verfügung. Roamler ist berechtigt, die Behebung von Fehlern bis zum Erscheinen einer neuen Softwareversion auszusetzen und die Berechtigung zum Erhalt eines Updates an Bedingungen zu knüpfen. Roamler ist nicht verantwortlich für die Behebung von Fehlern oder Bugs in Software, die nicht von Roamler entwickelt wurde. 
6.12. Roamler ist berechtigt, alle Teile einer Dienstleistung zwecks vorbeugender, korrigierender oder anpassender Wartung und/oder Updates vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Roamler ist bestrebt dafür zu sorgen, dass der Ausfall einer Dienstleistung nicht länger als nötig andauert, und plant Wartung und Updates nach Möglichkeit für Zeiten ein, in denen die Dienstleistung am wenigsten intensiv genutzt wird. Im Falle von Unterbrechungen oder Fehlern ist Roamler bestrebt, (vorübergehende) Lösungen, Umgehungslösungen oder problemvermeidende Einschränkungen in der Software zu implementieren, übernimmt aber keine Gewähr für den Erfolg. 
6.13. Um die optimale Funktionalität der Dienstleistungen zu gewährleisten, verwendet Roamler Standards für die Hardware und Software des Auftraggebers. Auf Verlangen von Roamler stellt der Auftraggeber Informationen über relevante Daten in Bezug auf die verwendete Hard- und/oder Software zur Verfügung (z.B. die neuesten unterstützten Softwareversionen wie die iOS-Version bei iPads). Der Auftraggeber ist für die Beschaffung und Instandhaltung der Hardware, sonstiger Ausrüstung und ergänzender Dienstleistungen verantwortlich, einschließlich einer guten Internetverbindung und eines modernen Webbrowsers, die erforderlich sind, um eine Verbindung mit den Dienstleistungen herzustellen, auf sie zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen. 
6.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verwendeten Geräte, der IT-Infrastruktur, der Daten und der Datenkommunikationsverbindungen vor unter anderem Viren, Malware und ähnlichen Bedrohungen zu treffen. Der Auftraggeber darf außerdem nicht versuchen, die Sicherheit und den Betrieb der Systeme von Roamler zu untergraben. 
6.15. Roamler ist berechtigt, die Nutzung der Daten und/oder Dienstleistungen durch den Auftraggeber zu überwachen. Wenn Roamler dabei feststellt und nachweist, dass die Nutzung durch den Auftraggeber ohne Zustimmung von Roamler gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag verstößt, ist Roamler berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen kann die nachträgliche Inrechnungstellung von Kosten für Nutzungen, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Vertrag verstoßen, und/oder die (teilweise) Auflösung des Vertrags gehören.

Artikel 7. Höhere Gewalt 
7.1. Roamler ist während des Zeitraums, in dem sie aufgrund höherer Gewalt (im Sinne von Buch 6 Artikel 75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches an der (Vorbereitung der) Erfüllung einer solchen Verpflichtung gehindert ist, nicht zur Erfüllung verpflichtet. Eine vereinbarte Frist wird um diesen Zeitraum verlängert. In Bezug auf Roamler gelten als höhere Gewalt in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: (i) Mängel an Sachen, Ausrüstung, Software oder Materialien von Dritten, die von Roamler genutzt werden, (ii) jegliche Schlechtleistung von Dritten, die von Roamler eingesetzt werden, einschließlich der Auftragnehmer, (iii) Feuer an einem der Standorte von Roamler, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Ausbruch von Epidemien oder Pandemien, (vi) Streik, (vii) Krieg, (viii) Stromausfälle, (ix) Internetausfälle oder -störungen, (x) Hackerangriffe, Ransomware-Angriffe und/oder DDOS-Angriffe und (xi) alle anderen Umstände, auf die Roamler keinen Einfluss hat und aufgrund derer Roamler nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. 
7.2. Im Falle höherer Gewalt sind sowohl Roamler als auch der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag auf außergerichtlichem Wege ganz oder teilweise aufzulösen, wenn die Situation höherer Gewalt für einen Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten andauert (oder wenn Roamler nach vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass die Verzögerung für einen Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten andauern wird), ohne dass Roamler und der Auftraggeber gegenseitig zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet sind. 
7.3. Wenn Roamler bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat nur nur teilweise erfüllen kann, ist Roamler berechtigt, den bereits erfüllten bzw. erfüllbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 8. Reklamationen 
8.1. Der Auftraggeber kann einen Mangel an der erbrachten Dienstleistung nicht mehr geltend machen, wenn er diesen Mangel nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem er ihn festgestellt hat oder nach vernünftigem Ermessen hätte feststellen müssen, schriftlich bei Roamler reklamiert hat. 
8.2. Reklamationen setzen die (Zahlungs-)Verpflichtungen des Auftraggebers, die sich aus dem Vertrag ergeben, nicht aus.

Artikel 9. Haftung 
9.1. Roamler schließt jede Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden (darunter in jedem Fall Folgeschäden, Betriebsschäden, entgangene Einkünfte und/oder Gewinne, Arbeitsausfall, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Rufschädigung, Datenverlust und Schäden durch Betriebsstagnation) aus, die von Roamler, seinem Personal, den von Roamler eingesetzten (Hilfs-)Personen und/oder durch die von einem Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Roamler zurückzuführen. 
9.2. Roamler haftet auf keinen Fall für Schäden gleich welcher Art und gleich welchen Umfangs, die dem Auftraggeber durch einen von Roamler beauftragten Auftragnehmer entstehen, aber nicht Roamler zugerechnet werden können. 
9.3. Falls die Haftung von Roamler nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Gesamthaftung in jedem Fall (kumulativ) auf einmal den gezahlten Preis des Rechnungsbetrags (exkl. MwSt.) für das Projekt oder den Auftrag begrenzt, aus dem sich die Haftung ergibt oder im Zusammenhang mit dem die Haftung entstanden ist. Wenn der betreffende Betrag höher ist als der Betrag, den der Haftpflichtversicherer von Roamler für den Schaden (zuzüglich der von Roamler zu tragenden Selbstbeteiligung) auszahlt, so ist der Schadensersatz von Roamler in jedem Fall auf den Betrag dieser Auszahlung begrenzt, in jedem Fall aber auf einen Höchstbetrag von 25.000 €. 
9.4. Jegliche Schadensersatzforderung des Auftraggebers muss vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum des Ereignisses, das der Forderung zugrunde liegt, schriftlich bei Roamler eingereicht werden. Schäden, die Roamler nicht innerhalb dieses Zeitraums gemeldet werden, kommen nicht für eine Entschädigung in Betracht, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Schaden nach vernünftigem Ermessen nicht früher gemeldet werden konnte. 
9.5. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel 9 gelten pro Vertragspartei und pro Schadensfall, wobei eine Vertragspartei unabhängig von der Zahl der zugrunde liegenden (Daten-)Nutzer einen Schaden nur einmal geltend machen kann und eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen als ein Ereignis bzw. ein Schadensfall gilt. Roamler ist in keinem Fall verpflichtet, denselben Schadensersatz zweimal zu leisten. 
9.6. Der Auftraggeber stellt Roamler von Ansprüchen eines oder mehrerer Dritter und/oder von Verbindlichkeiten gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus dem Vertrag ergeben und/oder mit dem Vertrag bzw. dessen Erfüllung zusammenhängen, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht oder erlitten hat. Davon ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Roamler zurückzuführen sind. 
9.7. Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene (Haftpflicht-)Versicherung für das Ausführungsrisiko im Sinne dieses Artikel 9.

Artikel 10. Schutz vor Verletzungen und Schäden 
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegenüber Roamler, seinem Personal und den Auftragnehmern bei der Erfüllung des Vertrags, insbesondere bei der Ausführung der Aufträge, dieselbe Sorgfalt walten zu lassen, zu der er auch gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern verpflichtet ist. 
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Standorte und seine (Hilfs-)Mittel, an oder mit denen Roamler oder die Auftragnehmer Arbeiten für den Auftraggeber ausführen, derart einzurichten und instand zu halten sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen und Anweisungen zu erteilen, dass Roamler und die Auftragnehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen können und sie, ihre Mitarbeiter oder von ihnen eingesetzte (Hilfs-)Personen vor Verletzungen und/oder Schäden, einschließlich Verzögerungsschäden, geschützt sind. 
10.3. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikel 10 haftet der Auftraggeber gegenüber Roamler, seinem Personal und/oder den von Roamler hinzugezogenen (Hilfs-)Personen für die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden.

Artikel 11. Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot 
11.1. Während der Laufzeit des Vertrags und für die Dauer von einem (1) Jahr nach dessen Beendigung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Personal von Roamler oder Auftragnehmern zu beschäftigen oder diese anderweitig Arbeiten ausführen zu lassen. 
11.2. Während der Laufzeit des Vertrags und für die Dauer von einem (1) Jahr nach dessen Beendigung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, direkt an Personal von Roamler oder von Auftragnehmern heranzutreten und/oder diese zu veranlassen, ihre Beziehung zu Roamler zu beenden, nicht fortzusetzen und/oder (im negativen Sinne) zu ändern, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von Roamler vor.

Artikel 12. Rechte an geistigem Eigentum und Software 
12.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kommen die geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, der Software und an allem, was Roamler dem Auftraggeber zur Verfügung stellt – darunter in jedem Fall Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle und/oder Quelldateien – Roamler zu, unabhängig davon, ob es sich um ein von Roamler nach den Vorgaben des Auftraggebers hergestelltes oder zusammengestelltes (maßgefertigtes) Produkt handelt. 
12.2. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Daten des Auftraggebers verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Roamler von allen Ansprüchen Dritter wegen einer möglichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Daten des Auftraggebers frei. Mit dem Abschluss des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Roamler die von den Auftragnehmern gelieferten Daten für (interne) Analysen und/oder seine Kunden (weiter-)verwenden und verändern darf. 
12.3. Entstehen bei der Erfüllung des Vertrags zwischen Roamler und dem Auftraggeber geistige Eigentumsrechte, so stehen diese Roamler zu. Soweit die geistigen Eigentumsrechte auf irgendeiner gesetzlichen Grundlage dem Auftraggeber zukommen, überträgt der Auftraggeber diese durch den Vertragsabschluss im Voraus an Roamler und leistet der Auftraggeber erforderlichenfalls jede nötige Mitwirkung bei dieser Übertragung. 
12.4. Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roamler keine Hinweise auf geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte – einschließlich Urheberrechten, Logos, Marken und Handelsnamen – oder andere Unterscheidungsmerkmale von Roamler verwenden, entfernen oder verändern, einschließlich der Hinweise an, in oder zu der Software. 
12.5. Wenn Roamler dem Auftraggeber ein Recht zur Nutzung seiner geistigen Eigentumsrechte (einschließlich der Software) einräumt, geschieht dies stets auf der Grundlage einer (i) nicht exklusiven, (ii) nicht (unter-)lizenzierbaren, (iii) nicht übertragbaren und (iv) widerruflichen Lizenz für den eigenen Gebrauch, die auf die vereinbarte Anwendung und den Ort, für den der Vertrag geschlossen wurde, beschränkt ist. 
12.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roamler die geistigen Eigentumsrechte, das Know-how und die Software von Roamler wie folgt zu nutzen: 
a. (in)direkte Rückentwicklung, Dekompilierung, Vervielfältigung, Disassemblierung oder andere Versuche, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen zu ermitteln oder zu entschlüsseln; oder 
b. Kopie, Erstellung, Erweiterung, Änderung, Übersetzung, Scraping, Veröffentlichung, Bewerbung, Integration, Lizenzierung, Vermietung, Leasing, Verkauf, Verbreitung, Versand, Streaming, Verpfändung, Zuteilung, Übertragung, Kombination oder anderweitige Nutzung. 
12.7. Die in 12.5 genannte Lizenz tritt erst dann in Kraft, wenn der Auftraggeber seine sämtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag und alle anderen von Roamler eventuell festgelegten Bedingungen erfüllt hat. Wird für diese Lizenz schriftlich keine Laufzeit vereinbart, so ist die Laufzeit in jedem Fall auf die Laufzeit des Vertrags oder auf den Zeitraum beschränkt, in dem der Auftraggeber Dienstleistungen von Roamler bezieht. Eine von Roamler erteilte Lizenz kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass Roamler dem Auftraggeber gegenüber in irgendeiner Form schadensersatzpflichtig ist.

Artikel 13. Vertraulichkeit 
13.1. Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die Roamler und der Auftraggeber voneinander erhalten, wie unter anderem Informationen, die sich auf die Geschäftsprozesse der Parteien und die Dienstleistungen beziehen (einschließlich aller zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Handbücher, technischen Informationen, Quelldateien und Datenprodukte), gelten als vertrauliche Informationen. 
13.2. Alle dem Auftraggeber von Roamler zur Verfügung gestellten Zugangs- oder Identifizierungscodes und Benutzerkennungen dürfen vom Auftraggeber nur an seine autorisierten Mitarbeiter weitergegeben werden und nicht an Dritte weitergeleitet werden. Roamler behält sich das Recht vor, diese Zugangs- oder Identifizierungscodes und Benutzerkennungen zu ändern. Der Auftraggeber ist für die Verwaltung der Berechtigungen verantwortlich, einschließlich der Erteilung und Einziehung von Zugangs- und Identifizierungscodes, sofern erforderlich. 
13.3. Außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei geben Roamler und der Auftraggeber die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter und machen sie ihren Mitarbeitern nur zugänglich, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist und diese Mitarbeiter an die gleichen Geheimhaltungspflichten gebunden sind. 
13.4. Weder Roamler noch der Auftraggeber dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentlich auf die andere Partei verweisen, ungeachtet der Form, in der dies geschieht, etwa in Pressemitteilungen, Verkaufsbroschüren, Werbematerialien, Anzeigen oder auf eine andere Weise.

Artikel 14. Vertragsstrafen 
14.1. Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 11, Artikel 12 und/oder Artikel 13 schuldet der Auftraggeber Roamler, ohne dass es irgendeiner Inverzugsetzung bedarf, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € pro Verstoß zuzüglich eines Betrags von 1.000 € für jeden Tag, den der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von Roamler, darüber hinaus vollständigen Schadensersatz samt Zinsen und Kosten zu fordern. Eine gezahlte oder fällige Vertragsstrafe wird nicht auf einen eventuell fälligen Schadensersatz samt Zinsen und Kosten angerechnet. Dieser Artikel 14 weicht ausdrücklich von den Bestimmungen in Buch 6 Artikel 92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ab.

Artikel 15. Datenschutz 
15.1. Roamler und der Auftraggeber sind verpflichtet, hinsichtlich der (personenbezogenen) Daten, die sie einander zur Verfügung gestellt haben, die Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten einzuhalten, darunter, aber nicht ausschließlich, die DSGVO, das niederländische Durchführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (Uitvoeringswet Algemene verordening gegevensbescherming) und die übrigen in diesem Bereich anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Soweit es laut DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. 
15.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Roamler erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website verfügbar ist. 
15.3. Roamler und der Auftraggeber informieren sich gegenseitig unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, wenn Folgendes eintritt: 
a. eine zuständige Behörde kündigt einer Partei eine Untersuchung an oder übermittelt ihr eine Vorladung oder ein Ersuchen um Einsichtnahme oder Überprüfung im Zusammenhang mit der Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten, es sei denn, dieser Partei ist eine solche Offenlegung gesetzlich verboten; 
b. eine Partei beabsichtigt, einer zuständigen Behörde (personenbezogene) Daten zur Verfügung zu stellen; oder 
c. eine Partei stellt fest oder hat den begründeten Verdacht, dass eine Datenschutzverletzung oder ein Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten stattgefunden hat. 
15.4. Der Auftraggeber garantiert, dass alle Daten, die er Roamler zur Verfügung stellt, allen Anforderungen der DSGVO und anderer einschlägiger Gesetze und Vorschriften entsprechen und dass alle Daten mit der Zustimmung seiner Kunden (und gegebenenfalls anderer Berechtigter) erhoben wurden. Roamler haftet nicht für diesbezügliche Ansprüche Dritter, und der Auftraggeber stellt Roamler von verwaltungsrechtlichen Sanktionen, Ersatzvornahmen und Strafsanktionen frei, die Roamler im Rahmen der vom Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrags durchgeführten Verarbeitungen auferlegt werden. 
15.5. Roamler erhebt die Daten, Angaben, Endergebnisse und/oder (personenbezogenen) Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag. Mit dem Abschluss des Vertrags erteilt der Auftraggeber Roamler die Erlaubnis, die erfassten Daten und anonymisierten (personenbezogenen) Daten für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Roamler behält sich das Recht vor, diese anonymisierten (personenbezogenen) Daten an Dritte weiterzugeben, etwa zu Benchmarking-Zwecken, als Business Case oder beispielsweise zur Verwendung bei Präsentationen für potenzielle Neukunden. Roamler gibt individuelle (personenbezogene) Daten von Kunden des Auftraggebers niemals an Dritte weiter, es sei denn, der Auftraggeber hat seine ausdrückliche Zustimmung erteilt oder Roamler ist aufgrund einer Vorladung, eines Gesetzes oder einer (gerichtlichen) Anordnung dazu verpflichtet.

Artikel 16. Beendigung 
16.1. Verträge mit einer festen Laufzeit können nicht vorzeitig gekündigt werden und enden vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen in Artikel 16.4 von Rechts wegen mit Ende der Vertragslaufzeit. 
16.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit bis zur Erfüllung des Auftrags können nicht vorzeitig gekündigt werden und enden vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen in Artikel 16.4 von Rechts wegen mit der Erfüllung des Auftrags durch Roamler. 
16.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Teilvertrag nach eigenem Ermessen zu kündigen. Der Auftraggeber kann den Teilvertrag daher nur in dem Umfang und in der Weise (vorzeitig) kündigen, wie es im Vertrag und/oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich angegeben ist. Wenn der Auftraggeber einen Teilvertrag dennoch (vorzeitig) kündigt, schuldet der Auftraggeber Roamler eine sofort fällige Vergütung in dem Umfang, als wäre der Auftrag unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen fortgesetzt worden. 
16.4. Roamler kann den Vertrag, ohne zur Rückabwicklung und/oder zum Ersatz von Kosten oder Schäden verpflichtet zu sein, mittels einer schriftlichen Erklärung an den Auftraggeber mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: 
a. der Auftraggeber eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Inverzugsetzung behebt; 
b. der Auftraggeber Insolvenz beantragt oder für insolvent erklärt wird oder ein damit vergleichbares Verfahren auf ihn Anwendung findet; 
c. der Auftraggeber einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt oder ein damit vergleichbares Verfahren auf ihn anwendbar wird; 
d. auf den Auftraggeber die Schuldensanierungsregelung aufgrund des niederländischen Gesetzes über die Schuldensanierung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) für anwendbar erklärt wird; 
e. der Auftraggeber seinen Gläubigern einen (außergerichtlichen oder gerichtlichen) (Zwangs-)Vergleich anbietet; 
f. ein wesentlicher Teil der Güter des Auftraggebers gepfändet wird und die Pfändung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Pfändung aufgehoben wird; 
g. der Auftraggeber der Betreuung oder Vermögensverwaltung unterstellt wird; 
h. der Auftraggeber sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug befindet; 
i. das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst wird; 
j. der Auftraggeber verstirbt; 
k. sich eine direkte oder indirekte Änderung der Kontrolle (im Sinne des SER-Beschlusses über die Verhaltensregeln bei Fusionen von 2015 (SER-besluit Fusiegedragsregels 2015)) über das Unternehmen oder die Tätigkeiten des Auftraggebers ergibt; 
l. Roamler nach Abschluss des Vertrags andere Umstände zur Kenntnis gelangen, die Roamler berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, dies alles unbeschadet des Rechts von Roamler, vom Auftraggeber (zusätzlichen) Schadensersatz zu fordern, und unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers, Roamler die für die bereits ausgeführten Arbeiten geschuldete Vergütung zu zahlen. 

Artikel 17. Mitteilungen 
17.1. Soweit nichts anderes festgelegt ist, bedürfen alle Mitteilungen, die den Vertrag (bzw. seine Erfüllung) betreffen, der Schriftform. 
17.2. Erfüllungsforderungen und Inverzugsetzungen müssen per Einschreiben erfolgen, wobei ausdrücklich anzugeben ist, was von Roamler innerhalb welcher Frist verlangt wird. 
17.3. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten auch für die Festlegung einer anderen Frist und die Inanspruchnahme des Rechts auf Auflösung des Vertrags. Wird das Recht auf Auflösung des Vertrags in Anspruch genommen, ist dies klar zu begründen.

Artikel 18. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten 
18.1. Der Auftraggeber kann seine Forderungen gegenüber Roamler, auf welcher Grundlage auch immer, nicht an einen Dritten abtreten. Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung im Sinne von Buch 3 Artikel 83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 
18.2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, seine Rechtsposition im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seine daraus erwachsenden Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roamler an einen Dritten zu übertragen.

Artikel 19. Schlussbestimmungen 
19.1. Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich damit einverstanden, elektronische Mitteilungen in diesem Zusammenhang und andere Mitteilungen wie Newsletter, Sonderangebote, Werbemitteilungen und Kundenumfragen zu erhalten. 
19.2. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren alle Forderungen des Auftraggebers gegenüber Roamler in jedem Fall ein (1) Jahr nach dem Tag, an dem die Forderung entstanden ist, es sei denn, die Forderung(en) wird bzw. werden innerhalb dieser Frist beim zuständigen Gericht eingereicht. 
19.3. Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Roamler und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. 
19.4. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Beziehungen zwischen Roamler und dem Auftraggeber ergeben, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig, insbesondere der zuständige Richter am Gericht „Rechtbank Amsterdam“. 
19.5. Fragen und Beschwerden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind per E-Mail an legal@roamler.com zu richten.