Vereinbarung über den Status als RoamlerPro
zwischen der Roamler Deutschland GmbH, Planeggerstr. 9a, 81241 München
- im Folgenden: Roamler -
und
{{personFullName}} Name/ Vorname
handelnd unter der Firma oder für das Unternehmen: {{companyName}}
ggfs. Firmenbezeichnung
{{UnternehmenAdresseStraße}}, {{UnternehmenPostleitzahl}} {{companyCity}}
Adresse
{{UnternehmensTelefonnummer}}
Telefonnummer
- im Folgenden der Unternehmer -
(Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird die männliche Form ohne jegliche geschlechtsbezogene Wertung verwendet)
Vorbemerkung
Die Roamler Deutschland GmbH mit Sitz Planeggerstr. 9a, 81241 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 277364, ist ein Crowdsourcing Unternehmen, das über die Roamler App den Nutzern eine Vielzahl an Mikroaufträgen in Form von jeweils gesondert abzuschließenden Werkverträgen anbietet.
Der Unternehmer hat sich auf der Plattform als Nutzer registriert und möchte in Zukunft die Werkverträge als RoamlerPro durchführen, auch als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Mit Blick auf den RoamlerPro-Status erklärt der Unternehmer gegenüber Roamler und vereinbaren die Parteien, was folgt:
1 Gewerbe
Der Unternehmer ist selbständig tätig und hat auf seinen Namen ein Gewerbe angemeldet. Die aktuelle Gewerbeanmeldung ist in Kopie dieser Vereinbarung beigefügt.
Sofern es sich bei dem Unternehmer um einen eingetragenen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist dieser Vereinbarung ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt.
Die Steuerdaten lauten:
• (Umsatz-) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn anwendbar): {{companyVatNumber}}
• Steuersatz: {{vatRate}}%
• Steuernummer des angemeldeten Gewerbes: {{XXX}}
Sofern sich bzgl. Der Gewerbeanmeldung, des Handelsregistereintrags oder Steuerdaten Änderungen ergeben, wird der Unternehmer Roamler hierüber unverzüglich informieren und eine aktuelle Kopie bei Roamler einreichen.
- 2 Werkverträge
Für die jeweiligen Werkverträge gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Roamler für die Nutzung der App und alle Vertragsbeziehungen über zu liefernde Werke (nachfolgend: AGB), soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Der Unternehmer führt die Werkverträge eigenverantwortlich aus.
Die vorsorgliche Begrenzung der Werkverträge auf insgesamt 70 Tätigkeitstage pro Kalenderjahr sowie auf eine monatliche Gesamt-Werklohnsumme in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Minijob-Verdienstgrenze gemäß § 4 (3) der AGB findet keine Anwendung.
Die Parteien sind sich einig, dass durch das Zustandekommen eines oder mehrerer Werkverträge, auch über die vorgenannte Begrenzung hinaus, und die Lieferung des Werkes ein Arbeitsverhältnis zwischen Roamler und dem Unternehmer oder einem vom Unternehmer eingesetzten Dritten nicht begründet wird und dass dies auch nicht gewollt ist.
- 3 Abrechnungsauftrag
Der Unternehmer beauftragt hiermit Roamler mit der Abrechnung der erbrachten Werk-leistungen im Rahmen eines Gutschriftverfahrens. Damit geht die Abrechnungslast für alle Leistungen auf Roamler über und die Leistungen werden per Gutschrift im Sinne des § 14 (2) S. 5 UStG abgerechnet. Eine Rechnungsstellung durch den Unternehmer ist damit nicht mehr erforderlich.
Der Unternehmer bleibt als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, die auf den Werklohn anfallende Umsatzsteuer fristgerecht an sein Finanzamt abzuführen.
Sofern sich Änderungen hinsichtlich der Pflichtangaben im Gutschriftverfahren i.S.v. § 14 Abs. 4 UStG ergeben oder eine Kleinunternehmerregelung i.S.v. § 19 UStG entfällt, wird der Unternehmer dies Roamler unverzüglich mitzuteilen.
- 4 Auszahlung von Guthaben
Für die Auszahlungen eines auf mit dem Roamler Account befindlichen Guthabens gelten die AGB.
Sobald der Unternehmer eine Auszahlung angefordert hat, erhält er per E-Mail eine Gutschrift über den entnommenen Betrag. Ist der Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Diese Gutschrift dient als Ersatz der Rechnung gemäß § 2.
- 6 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche
Mit dem einzelvertraglich vereinbarten Werklohn sind alle Ansprüche des Unternehmers abgegolten. Ein darüberhinausgehender Anspruch gleich welcher Art besteht nicht.
- 7 Versicherung
Der Unternehmer unterhält eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.
Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Kopie Gewerbeanmeldung
Kopie Handelsregisterauszug
{{VereinbarungDatum}}
Ort, Datum
Unterschrift Unternehmer